Harte Strafen an Halloween: Nicht jeder Streich bleibt folgenlos

In der Nacht vom Dienstag auf Mittwoch steht Halloween an. Doch das Landeskriminalamt warnt: Aus einem harmlosen Streich kann schnell eine Straftat werden – mit weitreichenden Folgen.

Harte Strafen an Halloween: Nicht jeder Streich bleibt folgenlos

Süßes oder Saures: Bevor am Dienstagabend viele Rheinland-Pfälzer Halloween feiern, warnt das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Aus einem witzig gemeinten Streich könne schnell eine Straftat werden.

Müll im Vorgarten verteilen, die Hauswand mit Farbe beschmieren oder Autos zerkratzen: All das sind laut LKA keine Kavaliersdelikte, sondern Sachbeschädigungen und somit strafbar. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen sogar, wenn Sachen beschädigt werden, die der öffentlichen Nutzung dienen. Dazu gehören dann zum Beispiel demolierte Parkbänke und zerkratzte Scheiben in Zügen.

Was viele nicht wissen: Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nur dabei sind und zuschauen – denn dann handelt es sich um gemeinschaftliche Sachbeschädigung. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt die Wiedergutmachung. Eltern sollten sich zudem bewusst sein, dass sie bei missglückten Streichen ihrer Kinder haften können – entweder, weil sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder weil das Kind zu unreif ist. Am besten sei es daher, mit dem Kind vorab zu klären, was es darf und was es nicht darf.

Halloween-Streiche: Was ist erlaubt?

Das LKA rät: „Damit die Streiche der Kinder und Jugendlichen nicht als Sachbeschädigung enden, klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten stecken, keine Streiche sind, sondern eine Sachbeschädigung darstellen.“ Schlimmstenfalls könne dann sogar eine Anzeige folgen.

„Haben Sie ein Auge darauf, welche Gegenstände Ihre Kinder mit auf Halloween-Tour nehmen. Machen Sie Ihrem Kind Mut, trotz Gruppendrucks nicht bei üblen Streichen mitzumachen. Falls möglich, begleiten Sie Ihre Kinder auf Ihrer Halloween-Runde“, so das LKA weiter.