Er würgte seine Frau so lange, bis sie sich nicht mehr regte: Ein 54-jähriger Mainzer ist am Donnerstag am Landgericht Mainz wegen Mordes schuldig gesprochen worden – und muss nun lebenslänglich ins Gefängnis. Das berichtete der SWR.
Ende August kam die 47-jährige Ehefrau mit schweren Halsverletzungen ins Krankenhaus. Ihr damals 53-jähriger Ehemann hatte sie in der gemeinsamen Wohnung so lange mit einer Mullbinde gewürgt, bis sie sich nicht mehr bewegte. Im September wurden schließlich die Beatmungsgeräte abgeschaltet. Die Frau starb.
Mord aus niederen Beweggründen
Laut SWR begründete der Vorsitzende Richter das Mordurteil unter anderem damit, dass der 54-Jährige eine patriarchalische Rolle in seiner Familie gespielt habe. Selbst im Gerichtssaal habe er seine Kinder mit Worten und Gesten manipuliert. Am Tattag habe er seine Frau vor den Augen der Söhne mit einem Messer bedroht. Jahrelang soll er eine Schreckensherrschaft über seine Frau aufgebaut, ihr den Kontakt zur Außenwelt verboten und sie wie eine Dienerin behandelt haben. Auch habe er sie dazu gezwungen, zu Hause Kurdisch zu sprechen, obwohl sie lieber Arabisch sprach.
Den Tod seiner Ehefrau habe der Mann billigend in Kauf genommen: Mindestens 20 Sekunden lang soll er ihr die Luft abgeschnitten haben. Dass die Ehefrau ihn unmittelbar vor der Tat provoziert haben soll, wie der 54-Jährige erzählte, glaubte das Gericht nicht. „Das hat der Angeklagte frei erfunden“, zitiert der SWR den Vorsitzenden Richter. Mit seinem Urteil folgte das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass der Mann seine Ehefrau aus niederen Beweggründen getötet haben soll.
Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht allerdings nicht fest. Das bedeutet, dass der Schuldige nach 15 Jahren wieder freigelassen werden könnte, wenn er sich während seiner Haftstrafe nichts zu Schulden kommen lässt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
Verteidigung plädierte auf schwere Körperverletzung
Wie der SWR berichtet, nahm der 54-Jährige den Urteilsspruch regungslos hin. Am letzten Verhandlungstag habe er sich noch deutlich emotionaler gezeigt, die Liebe zu seiner Frau beteuert und um Hilfe gebeten. Sein Verteidiger hatte zuvor versucht, die Schuldunfähigkeit des Angeklagten zu beweisen, was das Gericht jedoch ablehnte.
Schließlich plädierte die Verteidigung für gefährliche Körperverletzung und drei Jahre Gefängnis. Der 54-Jährige habe kurz vor der Tat beruflich viel Stress gehabt und seine Frau im Affekt verletzt. Er habe nicht realisiert, dass seine Frau sterben könnte. Außerdem habe er sofort nach der Tat den Notruf gewählt und seine Reue gezeigt.
Vorgeschichte häuslicher Gewalt
Vorherigen SWR-Berichten zufolge war die Familie den Behörden schon wegen häuslicher Gewalt bekannt. 2017 trat der Mann seiner Ehefrau so heftig ins Gesicht, dass ihre Wangenknochen brachen und mit Gesichtsplatten rekonstruiert werden mussten. Grund für die Tritte sei eine Frage gewesen, die seine Frau gestellt hatte. Offenbar wollte sie von ihm wissen, warum er Gäste eingeladen habe, obwohl sie krank war. Die habe sie trotz Krankheit vorher bewirten müssen.
Nachdem der Ehemann seine Frau im August 2023 erwürgte, hätte sich die Gewalt schließlich fast gegen ihn selbst gewandt. Als die jugendlichen Söhne nach der Tat des Vaters in die Wohnung zurückkehrten, gingen sie sofort auf ihn los und wollten ihre Mutter rächen (wir berichteten). Der Polizei gelang es jedoch, die Söhne zu fixieren.