Schon seit Jahren beklagen Mainzer Landwirte, dass Vögel sich über ihre Obstbäume hermachen und sie damit um einen Teil ihrer Ernte bringen. So kritisierte etwa im vergangenen Jahr der Bauernverein Mainz-Finthen, dass sogar akustische Vergrämungsmaßnahmen von der Mainzer Verwaltung verboten seien, zumindest in der Brutzeit.
Vornehmlich würden die Krähen in den Feldern von Finthen und Drais die Erdbeeren und die Kirschen zerstören. „Der Schaden bedeutet vor allem bei den Frühkirschen nicht selten einen Totalausfall“, so der Vorsitzende Sven Schmitt gegenüber Merkurist.
„Erlaubnisfreie Schreckschusswaffen“ werden zugelassen
In diesem Jahr soll sich das ändern. Am Freitag (22. März) teilte die Mainzer Stadtverwaltung mit, dass von nun an „erlaubnisfreie Schreckschusswaffen“ zugelassen seien, um die Vögel zu vergrämen. Auch „spezielle pyrotechnische Munition“ dürfe eingesetzt werden. Voraussetzung sei, dass der Schütze über die entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis verfügt und die Schüsse außerhalb von Vogelschutzgebieten abgegeben werden. Die Erlaubnis könne über die Webseite der Stadt beantragt werden.
Außerdem sollen die Schützen dem Grün- und Umweltamt melden, wann und wo sie wie viele Schüsse abgegeben haben. Darüber hinaus können Landwirte über ein Portal des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums Fraßschäden melden. Diese „wissenschaftlich auswertbaren Meldedaten“ seien „unerlässlich“, um weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Obstbauern zu erarbeiten, heißt es von Seiten der Stadt.
Da die Krähen sehr schnell lernen, empfiehlt die Stadt, die Vergrämungsmaßnahmen unregelmäßig anzuwenden und abzuwechseln. Außer den Schreckschusswaffen könnten das Beutegreifer-Ansitze sein, Greifvogelattrappen, festgebundene Luftballons, Flugdrachen sowie Windräder und Windspiele. Wer gasbetriebene Schussanlagen einsetzen will oder Geräte, die Schreie von Vögeln imitieren, muss sich das beim Grün- und Umweltamt als Unterer Naturschutzbehörde genehmigen lassen.
Mit Ausnahmegenehmigung zum Abschuss freigegeben
Mit einer Ausnahmegenehmigung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd soll es sogar erlaubt sein, Saatkrähen zu töten. Die Tiere sind nach der EU-Vogelschutz-Richtlinie (2009/147/EG) besonders geschützt. Für die Rabenkrähen bestehe die Möglichkeit, die Abschusszahlen in der Jagdzeit zu erhöhen, so die Stadt. So könne erreicht werden, dass sich der Bestand reduziere.
Demnach kann es also sein, dass künftig in den Feldern bei Drais oder Finthen Schüsse zu hören sein werden. Die Landwirte bitten hierfür schon einmal „um Verständnis bei den Bürger:innen“.