Ab dem 1. Januar 2023 wird das Anbringen von Photovoltaikanlagen auf Dächern von gewerblich genutzten Neubauten und Parkplätzen mit mehr als 50 Stellplätzen verpflichtend. Das hat der rheinland-pfälzische Landtag in seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen.
Die Pflicht gilt für Bauanträge, die nach dem 1. Januar 2023 bei den Baubehörden eingehen. Die Mindestfläche der Photovoltaikanlage beträgt dabei 60 Prozent der insgesamt geeigneten Dach- oder Stellplatzfläche. Ersatzweise kann eine Photovoltaikanlage oder solarthermische Anlage auch auf anderen Außenflächen des Gebäudes, der Fassade oder in der unmittelbaren räumlichen Umgebung eingerichtet werden. Die Pflicht entfällt zum Beispiel, sofern ihre Erfüllung sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht oder wenn für das Gebäude eine Nutzungsdauer unter 20 Jahren zu erwarten ist.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP stimmte für das sogenannte Landessolargesetz. Während AfD und Freie Wähler dagegen stimmten, enthielt sich die CDU. Kritik am Gesetz gibt es unter anderem aus der Solarbranche selbst. „Ähnlich wie bei Holz und Stahl ist die Verfügbarkeit von Photovoltaik-Modulen mittlerweile relativ knapp“ sagte Christian Schlosser von der Firma „Koch“ aus Wirges gegenüber dem SWR. Sein Unternehmen installiert Solaranlagen. Durch stockende Lieferketten befürchte er Lieferengpässe, so der Unternehmer.