Kollegin mehrfach vergewaltigt: Mainzer zu Gefängnisstrafe verurteilt

Ein Krankenpfleger hat seine hilflose Kollegin mehrfach in dessen Wohnung vergewaltigt: Zu diesem Urteil kam nun das Mainzer Landgericht. Er muss mehrere Jahre lang ins Gefängnis.

Kollegin mehrfach vergewaltigt: Mainzer zu Gefängnisstrafe verurteilt

Ein Mainzer Krankenpfleger (34) ist am Montag vom Mainzer Landgericht zu fünf Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Kollegin (21) in seiner Wohnung mehrfach vergewaltigt hat, als sie sich in einem hilflosen Zustand befand. Das berichtet der SWR.

Im November 2022 waren die beiden nach der Spätschicht gemeinsam in der Innenstadt unterwegs, um gemeinsam etwas zu trinken. Anschließend gingen sie in die Wohnung des Mannes. Dort ging es der Frau sehr schlecht, sie hatte Alkohol getrunken und einen Joint geraucht. Sie klagte über Übelkeit, Bewegungsunfähigkeit und verlor zeitweise das Bewusstsein (wir berichteten).

Vor Gericht erzählte der Mann, dass er einen Rettungswagen rufen wollte, sie habe dies aber abgelehnt. Stattdessen hätten sie sich gemeinsam ins Bett gelegt und dort einvernehmlich Sex gehabt.

Dreimal vergewaltigt

Die Frau jedoch erklärte, dass sie mehrfach „Nein“ gesagt habe. Dennoch habe der 34-Jährige sie dreimal vergewaltigt. Am Morgen habe sie ihn zunächst darauf angesprochen, dann die Wohnung verlassen und anschließend ihrem Freund davon berichtet. Der habe sie dann dazu gebracht, Anzeige zu erstatten. Nach der Tat war sie laut ihrem Anwalt wochenlang in einer Klinik, habe versucht sich umzubringen. „Wenn man erkennt, wie es seiner Kollegin geht und man sogar noch denkt, sie müsse in die Klinik, dann kann man doch nicht ernsthaft glauben, die Kollegin wollte den Sex“, zitiert der SWR den Anwalt vor Gericht.

Das Mainzer Landgericht hielt die Frau für glaubwürdig und den 34-Jährigen für schuldig. Seine Aussagen seien reine Schutzbehauptungen. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht, denn Staatsanwaltschaft und Verteidigung können noch dagegen vorgehen. Daher ist der Verurteilte noch auf freiem Fuß. Gegen ihn läuft aber laut SWR ein weiteres Verfahren wegen eines ähnlichen Sexualdelikts.