Wohl im Wahn hat ein 27-jähriger Mann einen Bekannten mit einem Messer in den Hals gestochen. Die Tat ereignete sich bereits im September, am Dienstag (25. März) beginnt der Prozess vor dem Mainzer Landgericht.
Unvermittelter Angriff nach zufälliger Begegnung
Laut Anklageschrift war der Beschuldigte nach einem Spaziergang zum Haus seiner Eltern in Osthofen zurückgekehrt, wo er zufällig auf den Freund seiner Halbschwester traf. Als dieser fragte, ob er dem 27-Jährigen die Hand geben dürfe, wurde er unvermittelt mit einem Klappmesser angegriffen. In „wahnhafter Realitätsverkennung“ habe der 27-Jährige seinen Bekannten in den Hals gestochen und sei anschließend hinter ihm hergelaufen, als dieser die Flucht ergriff.
Der Verletzte habe stark aus der Halswunde geblutet und sei beim Laufen gestolpert, so dass er zu Boden fiel. Der Angreifer soll dies ausgenutzt und sich auf ihn gekniet haben. Mit „weiteren, wahllos geführten Messerstrichen und -schnitten“ habe er ihn „malträtiert“, heißt es in der Anklage weiter.
Familienangehörige und weitere Zeugen seien hinzugeeilt und hätten den Angreifer mit heftigen Tritten von seinem Opfer wegziehen und so von weiteren Angriffen abhalten können.
Der Angegriffene sei erheblich verletzt worden, so dass er in ein künstliches Koma versetzt versetzt und notoperiert wurde.
Anklage lautet auf versuchten Totschlag
Dem 27-Jährigen wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag samt gefährlicher Körperverletzung begangen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert in einem Sicherungsverfahren, dass der Beschuldigte weiter in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Für den Prozess in der ersten Strafkammer vor dem Mainzer Landgericht sind insgesamt acht Termine angesetzt.