Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel

Gericht sieht besondere Schwere der Schuld

Lebenslange Haft für Polizistenmörder von Kusel

Im Polizistenmord-Prozess hat das Landgericht Kaiserslautern den Hauptangeklagten Andreas S. am Mittwoch wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Nebenangeklagte und Kronzeuge Florian V. kommt hingegen ohne Strafe davon.

Da das Gericht beim Hauptangeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der 39-Jährige nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden. Die Richter folgten somit der Forderung der Staatsanwaltschaft und sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 31. Januar 2022 bei einer Verkehrskontrolle im Landkreis Kusel eine Polizistin und einen Polizisten erschossen hat.

Im mehrere Monate andauernden Prozess musste sich Andreas S. auch wegen weiterer Delikte verantworten. Das Gericht geht davon aus, dass er die Morde zur Verschleierung dieser Delikte begangen hat, wie beispielsweise seiner gewerbsmäßigen Jagdwilderei und seinem Verstoß gegen das Waffengesetz.

Der Behauptung des Angeklagten, dass sein Komplize das Feuer auf die Polizisten eröffnet habe und es sich bei den von ihm abgegebenen Schüssen um Notwehr gehandelt habe, folgte das Gericht nicht. Der Mitangeklagte Florian V. wurde zwar wegen Beihilfe zur Wilderei schuldig gesprochen, hat jedoch keine Strafe zu erwarten, da er laut Aussage des Gerichts als Kronzeuge maßgeblich zur Aufklärung des Falls beigetragen habe. Für seine Zeit in Untersuchungshaft sei er zu entschädigen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.