18-jähriger Mainzer wegen Mordes an seinem Vater verurteilt

Er tötete seinen Vater, dieser soll ihn zuvor erniedrigt haben. Nun wurde ein damals 17-Jähriger wegen Mordes schuldig gesprochen.

18-jähriger Mainzer wegen Mordes an seinem Vater verurteilt

Ein inzwischen 18-Jähriger aus Mainz ist wegen Mordes vor dem Landgericht verurteilt worden. Das teilt ein Pressesprecher auf Anfrage gegenüber Merkurist mit. Das Urteil ist am Donnerstagmorgen gesprochen worden, der Prozess begann im November. Die Tat in Mainz-Bretzenheim ereignete sich im Februar 2024 (wir berichteten). Bevor er seinen Vater getötet hatte, soll dieser ihn erniedrigt und gequält haben.

So hieß es in der Anklage, dass der Junge morgens den Hund ausführen wollte und zuvor das Schlafzimmer seines Vaters in der gemeinsamer Wohnung betreten habe. Der Vater habe sich gestört gefühlt und wollte ihn „züchtigen“, zunächst mit einer Ohrfeige. Anschließend musste der Junge sich ausziehen und vor seinem Vater knien. Dieser habe ihm dann eine Hundeleine um den Hals gelegt, ihm ins Gesicht gespuckt und ihn getreten. Mit einem „Verpiss dich!“ habe er dann seinen Sohn aus dem Zimmer geschickt.

Urteil nach Jugendstrafrecht

Daraufhin habe sich der Junge wieder angezogen und ein Küchenmesser gegriffen, mit einer Klingenläge von etwa 20 Zentimetern. Damit soll er zurück ins Schlafzimmer gerannt sein, auf das Bett gesprungen und dort auf seinen Vater eingestochen haben. Dieser wurde dadurch an Lunge, Zwerchfell und Leber verletzt und habe viel Blut verloren. Dennoch habe er gegen seinen Sohn gekämpft, der Sohn soll dabei auf die Oberschenkel des Vaters eingestochen haben. Der Vater ist daraufhin ausgerutscht und nach hinten gefallen, woraufhin der Sohn auf ihn eingestochen habe, danach das Handy seines Vaters gegriffen, das Zimmer verlassen und von außen abgeschlossen habe. Der 37-jährige Mann starb an seinen Verletzungen.

Der Sohn wurde nun von dem Gericht zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Verhandelt wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von sieben Jahren und drei Monaten gefordert, bei gleichzeitiger Haftfortdauer. Die Verteidigerin des Angeklagten forderte, dass die Obergrenze von zwei Jahren nicht überstiegen werde, nach Ermessen des Gerichts.