Der Ministerrat hat am Dienstag einem Gesetzentwurf zur Änderung des Landeswindenergiegebietegesetzes (LWindGG) zugestimmt. Das teilt das von Michael Ebling (SPD) geführte Innenministerium mit. Damit werde der Rahmen für die zweite Ausbaustufe des Gesetzes geschaffen. Rheinland-Pfalz will die vom Bund vorgegebene Zielmarke, 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen, bis Ende 2030 erreichen und damit zwei Jahre früher als vom Bund vorgesehen.
„Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir klare und faire Ziele für alle Regionen“, sagte Innenminister Ebling. Der Entwurf lege für die vier Planungsgemeinschaften sowie den Verband Region Rhein-Neckar in seinem rheinland-pfälzischen Teilraum jeweils eigene Flächenziele fest. Bis Ende 2029 muss demnach jede Planungsregion einen bestimmten Anteil ihrer Fläche als Vorranggebiet für Windenergie ausweisen.
Grundlage dafür ist eine Flächenpotenzialanalyse, die zeigt, wo Windenergie möglich und sinnvoll ist. Die im Gesetzentwurf festgelegten Ziele sind Mindestvorgaben. „Wo mehr möglich ist, sollen die Regionen auch mehr leisten“, so Ebling. Ein Solidargedanke zwischen den Regionen soll zudem für Flexibilität sorgen: Überschüssige Flächen einer Planungsgemeinschaft können an andere Regionen übertragen werden.
Fläche von 22.685 Fußballfeldern
Das Landeswindenergiegebietegesetz ist am 23. März 2024 in Kraft getreten. Es verpflichtet die Planungsgemeinschaften, in einer ersten Stufe bis Ende 2026 jeweils mindestens 1,4 Prozent ihrer Regionsfläche als Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Das nun geänderte Gesetz betrifft die zusätzlichen 0,8 Prozent der Landesfläche. Das sind rund 15.880 Hektar, was einer Fläche von etwa 22.685 Fußballfeldern oder dem 1,6-fachen Stadtgebiet von Mainz entspricht.
„Die Energiewende gelingt nur im Schulterschluss mit den Regionen und deren Kommunen“, so Ebling. „Mit der zweiten Ausbaustufe schaffen wir die Voraussetzungen, um die Zielmarke 2030 zu erreichen, sensible Landschaften zu schützen und regionale Fairness zu sichern.“