Neues Verkehrszeichen in Mainz – was es damit auf sich hat

Bisher gab es in Mainz nur „Ladezonen“ in Form eines eingeschränkten Halteverbots. Nun hat die Stadtverwaltung neue Regeln für das Halten zum Be- und Entladen beschlossen.

Neues Verkehrszeichen in Mainz – was es damit auf sich hat

Maximal drei Minuten Halten ist in den Bereichen erlaubt, die mit dem Verkehrszeichen „eingeschränktes Halteverbot“ ausgewiesen sind. Ausnahmen davon gibt es jedoch viele. So darf in „Ladezonen“ das Ein- und Aussteigen mitunter länger dauern, ebenso wie das Be- und Entladen oder das Absetzen von Fahrgästen. Ein eigenes Verkehrszeichen für „Ladebereiche“ soll nun für mehr Klarheit sorgen, wie die Stadtverwaltung mitteilt.

Mit der bisherigen Regelung sind laut Stadt einige Probleme aufgetreten. Denn das Zusatzzeichen „Ladezone“, das in Mainz vielerorts vor Geschäften oder Gastronomien hängt, ändere nicht die grundsätzliche Bedeutung des eingeschränkten Halteverbots. So sei es auch mit dem Zusatzzeichen prinzipiell jedem erlaubt, bis zu drei Minuten zu halten – nicht nur zum Be- und Entladen. Zusätzlich komme es oft vor, dass unzulässig parkende Fahrzeuge die Ladezonen blockieren. „Die bisherige Regelung lässt viele Lücken“, heißt es aus dem Verkehrsdezernat. Daher sei das Bedürfnis groß gewesen, gesonderte Flächen für Be- und Entladevorgänge einzurichten.

„Ladebereich“ als neues Verkehrszeichen

Jetzt gibt es daher in Mainz ein neues Verkehrszeichen, das im Oktober 2024 neu in die StVO aufgenommen wurde. Auf blauem Grund zeigt es das Verkehrsschild zum „absoluten Halteverbot“, kombiniert mit dem Schriftzug „Ladebereich“. Es soll auffälliger und eindeutiger die entsprechenden Bereiche ausweisen. Hier dürfen Fahrzeuge nur zum Be- oder Entladen halten und parken. Beides muss wiederum ohne Verzögerung erfolgen.

Nun sollen alle Ladezonen neu geprüft und bei Bedarf in Ladebereiche umgewandelt werden. Allein in der Mainzer Altstadt handele es sich um 47 Zonen. Diese Schilder sollen nun an „allen hoch frequentierten, nachgefragten Ladezonen“ installiert werden, so die Stadt. Dazu zählten etwa Einzelhandel, Gastronomie, Paketshops und Nahversorger, und das überwiegend im Innenstadtbereich. Prinzipiell ausgenommen seien Kindergärten und Schulen. Teilweise würde auch eine entsprechende Bodenmarkierung ergänzt.

Das gilt jetzt

Wer gegen die Regelungen verstößt, dem drohen nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog Geldstrafen. Das verbotswidrige Halten im Ladebereich etwa kostet dann 20 Euro; 35 Euro werden fällig, wer damit gleichzeitig andere behindert. Wer in einem Ladebereich unzulässig parkt, muss mindestens 25 Euro zahlen, bei mehr als einer Stunde werden 40 Euro fällig.

Für einen schnellen Einkauf im Ladebereich zu parken, ist laut Stadt unzulässig – da hier eine Nebentätigkeit im Vordergrund stehe und nicht das eigentliche Be- und Entladen. Gleiches gelte beim Warten auf andere Personen oder beim Be- und Entladen von Einkäufen in die eigene Wohnung. Grundsätzlich erlaube das Zeichen „Ladebereich“ nur das „Be- und Entladen im größeren Rahmen, ohne dass die Nutzung eines regulären Parkplatzes zugemutet werden kann“.