Demo in Mainz für AfD-Verbot angekündigt

Als Reaktion auf die Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ hat ein breites Bündnis einen bundesweiten Protesttag für ein AfD-Verbot angekündigt. Auch in Mainz demonstrieren Gruppen am Sonntag.

Demo in Mainz für AfD-Verbot angekündigt

Am kommenden Sonntag (11. Mai) findet in Mainz eine Demonstration für ein AfD-Verbot statt. Mehrere Gruppen rufen dazu auf, sich um 12 Uhr am Gutenbergplatz zu versammeln.

Anlass für die Demonstration ist die Einstufung der gesamten AfD als „gesichert rechtsextremistisch“, die der Verfassungsschutz am 2. Mai veröffentlicht hat. Laut Verfassungsschutz war „das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“. Nach einer Klage der AfD hat der Verfassungsschutz die öffentliche Einstufung am Donnerstag (8. Mai) vorerst wieder ausgesetzt und wartet nun auf eine gerichtliche Entscheidung.*

Diana Gläßer vom Verein „Sichtbar Mainz“ erklärt: „Der Verfassungsschutz zeigt, dass der Hauptgrund die AfD zu verbieten, die allumfassende gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit dieser Partei ist. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist im Kern antidemokratisch und nicht vereinbar mit unseren Grundwerten des Zusammenlebens.“

Forderungen an Politiker

Die Veranstalter verlangen nun konkrete Schritte von Politikern. „Wir fordern alle rheinland-pfälzischen Abgeordneten, insbesondere aber unseren Mainzer Bundestagsabgeordneten Daniel Baldy dazu auf, sich diesem Antrag anzuschließen. Außerdem muss die Landesregierung eine Länderinitiative im Bundesrat anstoßen“, sagt Thomas Klisch von „Mainz for Democracy“.

Bei der Kundgebung vor dem Staatstheater soll es außer Redebeiträgen und Musik auch Möglichkeiten geben, direkt mit Entscheidungsträgern Kontakt aufzunehmen.

Hintergrund

*Der Verfassungsschutz hat die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ vorerst ausgesetzt, bis das zuständige Gericht in Köln über ein Eilverfahren entschieden hat. Bis zur Entscheidung hat der Verfassungsschutz eine sogenannte Stillhaltezusage gegeben, die verhindert, dass die AfD bis zu einem Urteil öffentlich als extremistisch bezeichnet wird. Bis dahin wird die Partei lediglich als Verdachtsfall geführt.

Die AfD begrüßt diese Entscheidung und will weiterhin juristisch gegen die Einstufung vorgehen. Die Stillhaltezusage ändert jedoch nichts an der Meinung des Verfassungsschutzes, der die Partei nach einer umfassenden Prüfung und einem mehr als 1000-seitigen Gutachten als extremistisch eingestuft hatte. Weitere Informationen dazu findet ihr zum Beispiel hier.