Strafzettel für die Besucher eines Kreppelkaffees der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Mainz-Laubenheim sorgen für politischen Zündstoff. Nach einer Anfrage der SPD-Fraktion im Ortsbeirat verteidigt die Stadtverwaltung das Vorgehen des Ordnungsamtes, kündigt aber gleichzeitig eine Änderung der Parkregeln an.
Der Auslöser des Streits war eine Kontrolle des Ordnungsamtes am 11. Februar. Während die AWO mit mehr als 40 Teilnehmern ihren Kreppelkaffee feierte, kontrollierten Mitarbeiter der Stadt den angrenzenden Parkplatz am Wilhelm-Spies-Haus und ahndeten mehrere Parkverstöße. Laut SPD-Fraktionssprecher Ralf Geißner habe dieses Vorgehen die Veranstaltungsteilnehmer „sehr betroffen gemacht“.
SPD fordert mehr Fingerspitzengefühl
In einer Anfrage an die Stadtverwaltung will die SPD wissen, warum das Ordnungsamt nicht den Kontakt zu den Feiernden gesucht habe, um die Situation durch ein Gespräch zu klären. Ein „aufklärender Hinweis im Sinne einer bürgernahen Verwaltung“ wäre nach Ansicht der Sozialdemokraten angemessener gewesen. Stattdessen steige durch solche Aktionen die Unzufriedenheit in der Bevölkerung.
Die SPD kritisiert zudem, dass eine bereits im November 2024 beantragte Verlängerung der erlaubten Parkdauer auf dem Parkplatz immer noch nicht umgesetzt wurde. Bei einer Verkehrsbegehung im August 2025 sei eine „wohlwollende Entscheidung“ besprochen worden, passiert sei aber nichts.
Stadt verteidigt Vorgehen und kündigt Änderung an
Die Stadtverwaltung weist die Kritik in einer Stellungnahme von Beigeordnetem Karsten Lange (CDU) zurück. Es gehöre nicht zu den Aufgaben der Verkehrsüberwachung, Fahrzeughalter ausfindig zu machen oder über Veranstaltungen informiert zu sein. Ziel der Kontrollen sei die „gleichmäßige Durchsetzung der geltenden Verkehrsregeln im gesamten Stadtgebiet“. Eine unterschiedliche Behandlung würde diesem Grundsatz widersprechen.
Auch wenn für die Verkehrsüberwachung das sogenannte Opportunitätsprinzip gelte, bedeute dies nicht, dass Verstöße beliebig ignoriert werden könnten. Um eine nachvollziehbare Anwendung der Regeln sicherzustellen, würden Verstöße grundsätzlich geahndet. Die Stadt kündigte an, die Erweiterung der zulässigen Parkdauer auf drei Stunden „in Kürze“ umzusetzen. Einen Grund für die Verzögerung nannte die Verwaltung nicht.