Ob auf der Straße oder im Saal – für die meisten Narren in Mainz gehört eine gute Verkleidung zur Fastnacht einfach dazu. Doch bei der Kostümwahl ist Vorsicht geboten, denn nicht jedes Outfit ist erlaubt. Wie die Mainzer Polizei erklärt, können manche Kostüme sogar eine Straftat darstellen.
Hohe Strafen drohen
Besondere Vorsicht ist bei Polizei-Verkleidungen geboten. Das Tragen einer echten Dienst-Uniform kann laut Polizei eine Straftat sein, vor allem, wenn dadurch der Eindruck entsteht, es handle sich um einen echten Beamten. Wer als falscher Polizist sogar Anweisungen erteilt, wie etwa bei einer Verkehrskontrolle, macht sich wegen „Amtsanmaßung“ strafbar.
Auch das Mitführen von Waffen-Attrappen kann problematisch sein. Sogenannte Anscheinswaffen, die echten Pistolen oder Schwertern täuschend ähnlich sehen, dürfen laut Paragraph 42a des Waffengesetzes nicht in der Öffentlichkeit getragen werden. Wer gegen diese Regel verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
„Finger lassen“ von Angst-Kostümen
Generell sollten Narren auf Verkleidungen verzichten, die bei anderen Menschen Angst auslösen könnten. Dazu zählen beispielsweise Kostüme als Terrorist oder Dschihadist, insbesondere in Verbindung mit einer Bomben-Attrappe. Strikt verboten ist zudem das öffentliche Zeigen von Symbolen verfassungswidriger Organisationen, wie etwa aus der Zeit des Nationalsozialismus.
Die Polizei rät daher allen Feiernden, sich die Wahl des Kostüms lieber zweimal zu überlegen. Der allgemeine Tipp lautet, „von Kostümen, die bei anderen Ängste hervorrufen, die Finger zu lassen“, um zu vermeiden, sich unwissentlich strafbar zu machen.