Am Samstag (1. November 2025) haben Beamte der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim auf der A61 die Einhaltung des Feiertagsfahrverbots (Allerheiligen) für Lkw kontrolliert. Das meldet die Verkehrsdirektion Mainz.
Die Polizisten überwachten zwischen 7 und 13 Uhr den Verkehr. An Sonn- und Feiertagen wie Allerheiligen gilt für den gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 7,5 Tonnen zwischen 0 und 22 Uhr ein Fahrverbot. Insgesamt kontrollierten die Beamten sechs Sattelzüge. Zwei der Fahrer konnten eine gültige Ausnahmegenehmigung vorweisen und durften ihre Fahrt fortsetzen.
Für die anderen vier Fahrer endete die Tour vorerst. Die Polizei untersagte ihnen die Weiterfahrt bis 22 Uhr. Da keiner der Fahrer einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, mussten sie vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes hinterlegen. Auch die jeweiligen Speditionen müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen, da sie ihre Fahrer zu der Fahrt angewiesen hatten.