Das Landgericht Mainz hat einen 51-jährigen Gastwirt zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Wie die Allgemeine Zeitung berichtet, wurde er des bewaffneten Drogenhandels für schuldig befunden.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Frühjahr 2025 in seiner Kneipe im Bleichenviertel mit Kokain gehandelt hat. Zum Verhängnis wurde ihm ein angebahntes Geschäft im Juni 2025. Bei der Übergabe von zehn Gramm Kokain an verdeckte Ermittler im Park an der Kaiserstraße trug er ein scharfes Messer bei sich. Der bewaffnete Drogenhandel sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren vor. Zusätzlich zur Haft verhängte das Gericht ein Berufsverbot.
„Kleine Cola“ als Code für Kokain
Die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem die Polizei einen Hinweis von einem Informanten erhalten hatte. Daraufhin wurden verdeckt ermittelnde Polizisten in die Gastwirtschaft geschickt. Laut Anklage konnten sich Kunden dort mit den Codewörtern „kleine Cola“ oder „große Cola“ ein halbes oder ein ganzes Gramm Kokain an der Theke bestellen.
Die Beamten kauften zunächst zweimal kleinere Mengen, bevor sie ein größeres Geschäft über zehn Gramm für 600 Euro anbahnten. Bei der Übergabe an der Kaiserstraße wurde der 51-Jährige schließlich festgenommen. Verurteilt wurde er auch für einen weiteren Fall, bei dem er per Chat einen Verkauf vereinbart hatte. Obwohl dieser Deal nicht zustande kam, gilt bereits die Absprache als strafbares Handeltreiben.
Angeklagter sieht sich als Opfer
Vor Gericht stellte der Angeklagte seine eigene Sucht in den Vordergrund und behauptete, von den Ermittlern zu dem größeren Geschäft gedrängt worden zu sein. Das Messer habe er immer dabeigehabt, um seinem Hund beim Spaziergang Leckerlis kleinzuschneiden.
Er versuchte zudem, die Hauptschuld auf seinen Neffen zu schieben, der ebenfalls in der Kneipe gearbeitet hatte, sich aber mittlerweile nicht mehr in Deutschland aufhält. Eine Gutachterin schloss eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten jedoch aus.