Seit Oktober 2025 wird in Mainz über den Kommunalen Wärmeplan diskutiert: In Bürgerforen und mittels Online-Beteiligung sowie in den politischen Gremien (u.a. in den Ortsbeiräten). Endgültig verabschiedet wird er am 17. Juni 2026 vom Mainzer Stadtrat.
Der Kommunale Wärmeplan liefert eine Bestandsanalyse und benennt Potenziale für die Wärmeversorgung in Mainz. Welche Heizsysteme in welcher Mainzer Straße im Jahre 2030 zur Verfügung stehen werden, steht nicht im in diesem Bericht. Allerdings enthält er viele Hinweise, die Planung und Kalkulation für eine neue Heizung erleichtern können.
Im Mainzer Wärmeplan ist, übereinstimmend mit dem „Masterplan 100% Klimaschutz“, eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis spätestens 2040 angestrebt, idealerweise schon bis 2035. Diese beiden Zielszenarien definieren den Transformationspfad für die kommenden Jahre, sie verdeutlichen die zu reduzierenden Energieverbräuche und CO₂-Emissionen.
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Pflicht für alle Kommunen in Deutschland, die durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) seit Januar 2024 eingeführt wurde. Größere Städte mit über 100.000 Einwohnern, wie die Stadt Mainz, müssen ihre Wärmepläne bis zum 30. Juni 2026 vorlegen.
Keine Vorgaben
Grundlagen für den Entwurf der Mainzer Wärmeplanung sind aus Sicht der Planenden (Stadtverwaltung, Mainzer Stadtwerke und deren Gesellschaften, die Wohnungswirtschaft, Fachbereiche des Landes Rheinland-Pfalz, Industrie, Wissenschaft, Vertreter von Verbänden und externe Fachbüros) drei Kriterien: Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit. Vorgaben für eine bestimmte Heiztechnik soll es nicht geben, auch eine Anschluss- oder Umrüstungspflicht ist nicht vorgesehen. Allerdings kann der Stadtrat im Nachgang eine Anschlusspflicht beschließen. Das Kriterium Bezahlbarkeit gilt sowohl für die Verbraucher als auch für die Versorger. So ist die Verlegung von Fernwärmeleitungen kostenintensiv und rechnet sich für die Mainzer Fernwärme GmbH nur, wenn im jeweiligen Gebiet die Anschlussbereitschaft privater Eigentümerschaften ausreichend ist.
In welchem Stadtteil kommen welche Energieträger und Heizsysteme in Frage? Wo macht es Sinn, mit Nachbarn gemeinsam ein Nahwärmenetz zu planen, wo können Fernwärmeleitungen die Versorgung sichern, wo sind individuelle Lösungen wie Wärmepumpen angebracht?
Diese und weitere Fragen wurden in 89 Schwerpunktgebieten kleinräumig untersucht. Aus diesen Ergebnissen wurden wiederum 15 Stadtteil-Steckbriefe abgeleitet, in denen u.a. die Potenziale erneuerbarer Energien (insbesondere Photovoltaik) und mögliche Versorgungsvarianten dargestellt sind. Darauf aufbauend sind 5 Fokusgebiete benannt, die als Piloträume für die Umsetzungsphase ausgewählt wurden. Es handelt sich um die Gebiete Mombach Ortskern, Drais, Laubenheim Ost, Neustadt und Altstadt.
Umfassende Öffentlichkeitsarbeit
Die Herausforderungen in diesen Fokusgebieten sind im Maßnahmenkatalog klar benannt. Beispielsweise wird für das Fokusgebiet Mombach Ortskern ein hohes Potenzial für eine „netzbasierte Wärmeversorgung“ benannt, d.h. sowohl der Anschluss an das Fernwärmenetz, wie der Aufbau von Nahwärmenetzen sind möglich; gleichzeitig wird der Kommunikation und Beteiligung der Bewohnerschaft ein hoher Stellenwert eingeräumt: „Für die vertiefende Untersuchung eignet sich daher das Programm Energetische Stadtsanierung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Programm 432). Dieses ermöglicht neben der fachlichen Analyse auch eine umfassende begleitende Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich Informations- und Beteiligungsformaten sowie einer systematischen Abfrage der Anschlussbereitschaft an ein potenzielles Nahwärmenetz.“
Die Notwendigkeit von Kommunikation und Beteiligung der Bewohnerschaft zieht sich als roter Faden durch alle im Mainzer Wärmeplan enthaltenen Maßnahmenvorschläge: Ohne die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger kann die Mainzer Wärmewende nicht gelingen.