Der Mainzer „Mondschein-Mörder“ Klaus Bräunig (78) kommt nach 53 Jahren aus dem Gefängnis frei. Wie der Südwestrundfunk (SWR) zuerst berichtete, hat seine Anwältin für den Mann, der zwei Menschen getötet hat, eine Bewährungsstrafe erwirkt.
Im Jahr 1970 hatte Bräunig eine Mainzer Kinderärztin und ihre damals 17-jährige Tochter getötet. Das Gericht befand ihn des Doppelmordes für schuldig, weshalb der nun 78-Jährige bis jetzt in Haft saß – zuletzt in der Justizvollzugsanstalt in Diez.
Wie Bräunigs Anwältin dem SWR zufolge am Mittwoch mitteilte, hat das Landgericht Koblenz seine lebenslange Freiheitsstrafe am 9. September 2023 zur Bewährung ausgesetzt. Damit hat das Gericht den Bemühungen der Anwältin, Bräunigs lange Haft als Zumutung anerkennen zu lassen, nachgegeben. Bräunig war vor der Entscheidung vom Landgericht Koblenz begutachtet worden. Dem Gericht zufolge geht keine Gefahr mehr von ihm aus. Als ihm im Jahr 1991 schon einmal offener Vollzug genehmigt worden war, wurde dies jedoch wieder zurückgenommen. Unter anderem hatte man der „Bild“-Zeitung zufolge nach dem Freigang Pornos und Klebeband bei Bräunig gefunden (wir berichteten), was ihn zurück in die geschlossene Haft brachte.
Laut SWR bestreitet Bräunig indessen seit Jahren, die Morde überhaupt begangen zu haben. Er wolle nicht nur auf Bewährung frei sein, sondern rehabilitiert werden. Seine Anwältin spreche ebenfalls von neuen Erkenntnissen zu dem Fall und Zweifeln an Bräunigs Schuld. Bereits im Frühjahr soll sie einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt haben, der derzeit vom Landgericht Bad Kreuznach geprüft werde.
Dem SWR gegenüber sagte Bräunig, er freue sich, wieder in Freiheit zu sein. Die Entscheidung komme für ihn aber 20 bis 30 Jahre zu spät. Nach eigenen Angaben lebt er jetzt in Hessen.