Die Stadt Mainz hat den Entwurf für ihren neuen Kindertagesstätten-Bedarfsplan 2026 vorgestellt. Wie die Verwaltung mitteilt, bleibt die Zahl der Kinder mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung bis 2030 voraussichtlich stabil. Jedoch zeigen sich deutliche Unterschiede bei der Entwicklung in den einzelnen Stadtteilen.
Während viele Stadtteile inzwischen sehr gut versorgt seien, sei in anderen wie der Neustadt, Gonsenheim oder Bretzenheim ein deutlicher Rückgang der Geburtenzahlen zu verzeichnen. Frühere Prognosen, die von steigenden Geburten ausgingen, haben sich nicht bestätigt. Zum Stichtag 30. September 2025 lebten in Mainz 10.096 Kinder mit einem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dem standen zum Jahresende 2025 insgesamt 9381 Plätze gegenüber. Daraus ergibt sich eine stadtweite Versorgungsquote von 102 Prozent für Kinder ab zwei Jahren und rund 85 Prozent für Kinder unter zwei Jahren.
Gezielte Anpassung statt pauschaler Ausbau
Insbesondere in Weisenau sollen daher neue Plätze geschaffen werden. Auch in der Oberstadt, der Neustadt und in Mombach sind Anpassungen oder Umzüge geplant. „Mainz bleibt eine familienfreundliche und attraktive Stadt. Gleichzeitig müssen wir unsere Betreuungsangebote künftig noch stärker an den tatsächlichen Bedarf in den einzelnen Stadtteilen anpassen“, erklärt Sozial- und Kinderdezernentin Jana Schmöller.
Die Stadt will ihre Kapazitäten künftig gezielter steuern. „Der neue Bedarfsplan zeigt deutlich, dass wir in vielen Bereichen bereits gut aufgestellt sind“, so Schmöller. „Künftig geht es daher stärker um eine gezielte Steuerung und Anpassung der Platzkapazitäten.“ Der Planentwurf wird nun in den zuständigen Gremien beraten, bevor der Stadtrat darüber entscheidet.
Fokus auf Inklusion und Ganztagsförderung
Ein weiterer Schwerpunkt des Plans ist die inklusive Betreuung. Kinder mit Beeinträchtigungen können bereits heute viele städtische Kitas besuchen, ein Bereich, den die Verwaltung weiter stärken will. Zudem bleibe die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein, besonders für die Betreuung der jüngsten Kinder.
Erstmals berücksichtigt der Bedarfsplan auch die Anforderungen des Ganztagsförderungsgesetzes. Durch den schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder erweitert sich die Planung künftig auch auf Plätze in der Nachmittagsförderung. „Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleibt eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe“, so Dezernentin Schmöller.