Wird die Insolvenz des Warenhauskonzerns Galeria für Kunden nun direkt auch in Mainz sichtbar? Merkurist-Leser haben jedenfalls ein Regal entdeckt, das mit rot-weißem Flatterband abgesperrt ist. Dazu ist ein Informationszettel mit dem Hinweis angebracht: „Diese Artikel sind vorübergehend vom Verkauf ausgeschlossen“.
Der Mainzer Standort in der Schusterstraße ist dabei offenbar kein Einzelfall. Auch in anderen Städten finden sich ähnliche Hinweise. So berichtet beispielsweise die „Bild“, dass in einer Berliner Galeria-Filiale ganze Markenregale mit Flatterband abgesperrt sind. Dort sei unter anderem die gesamte Playmobil-Abteilung nicht mehr zugänglich, was in Mainz wiederum nicht der Fall ist (Stand 14. Oktober, 14 Uhr).
Doch was bedeutet dies nun konkret für die Kunden? Wie die Zeitung mit Verweis auf eine Galeria-Mitarbeiterin berichtet, soll die laufende Insolvenz der Grund für die gesperrten Regale sein. Die Ware sei demnach Eigentum des Herstellers. Würden die Artikel verkauft, könnte das Geld in der Insolvenzmasse, also dem angenommenen Vermögen von Galeria zum Zeitpunkt der Insolvenz, landen. Das wollen die Lieferanten offenbar verhindern.
Hersteller machen Eigentumsrecht geltend
Diese Darstellung bestätigt auch der vorläufige Galeria-Insolvenzverwalter Frank Kebekus. Aus seinem Umfeld hieß es laut Bild-Zeitung: „Ja, einige Hersteller haben ihr Eigentumsrecht geltend gemacht und den Verkauf verboten.“ Als Grund sei die tagelange Unsicherheit genannt worden, ob die Galeria-Mitarbeiter überhaupt Insolvenzgeld erhalten. Diese Zusage liege inzwischen aber vor.
Ein Sprecher von Galeria bezeichnet die Vorfälle gegenüber der Zeitung als „absolute temporäre Einzelfälle“, die schätzungsweise nur ein Prozent des Umsatzes beträfen.
„Heikle Beziehungen zu den Lieferanten“
Der Investor Markus Schön, der 2023 selbst bei Galeria einsteigen wollte, ordnete die Lage gegenüber „Bild“ nochmal ein. „Dass die Ware offenbar weiterhin dem Hersteller gehört und nun nicht verkauft werden darf, zeigt, wie heikel die Beziehungen zu den Lieferanten in der Insolvenz geworden sind“, wird Schön zitiert. Wenn Galeria die Ware verkaufe, lande der Erlös in der Insolvenzmasse. Das wolle kein Hersteller, weshalb er sein sogenanntes Aussonderungsrecht wahrnehme und die Ware aus dem Verkauf nehme. Viele Lieferanten würden unter Eigentumsvorbehalt liefern. Das bedeute, dass die Ware bis zur vollständigen Bezahlung rechtlich Eigentum des Lieferanten bleibe, so der Experte gegenüber der Zeitung.
Auf Merkurist-Anfrage an Galeria, ob am Standort in Mainz demnächst weitere Waren nicht zum Verkauf stehen werden und wann betroffene Produkte wieder angeboten werden könnten, hat sich der Warenhauskonzern bisher nicht geäußert.