Nach einem tödlichen Verkehrsunfall im April 2024, bei dem eine Radfahrerin in Mainz-Gonsenheim ums Leben kam, wird der Fall nun neu aufgerollt. Wie der SWR von einem Sprecher des Mainzer Landgerichts erfuhr, muss sich ein Jugendlicher erneut vor Gericht verantworten.
Der Jugendliche war vom Amtsgericht zunächst nur wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwarnt worden. Aufgrund seines jungen Alters sei lediglich eine Verwarnung ausgesprochen worden. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Sie hatte wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.
Ende September wird der Fall laut SWR daher in zweiter Instanz vor dem Mainzer Landgericht neu verhandelt.
Vater saß auf Beifahrersitz
Als sich der Unfall in der Anwohnerstraße in Gonsenheim ereignetet, soll der Jugendliche am Steuer des Wagens gesessen haben, der die Radfahrerin erfasste. Sein Vater (56), der in ersten Meldungen als Fahrer galt, saß demnach auf dem Beifahrersitz.
Der Unfall geschah am 19. April 2024 gegen 20:30 Uhr in der Straße „An der Alten Reithalle“. Die 56-jährige Radfahrerin wurde von dem Auto erfasst und erlitt so schwere Verletzungen, dass sie noch an der Unfallstelle starb. Rettungsdienst, Notarzt und Feuerwehr waren im Einsatz, konnten der Frau aber nicht mehr helfen.
Gegen den Vater ist ein Verfahren am Amtsgericht noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft beantragte einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis.