Sie reichte für einen Mandanten einen Eilantrag gegen die Ausgangssperre in Mainz ein: die Anwältin Jessica Hamed. Mit Erfolg: Das Verwaltungsgericht Mainz gab dem Eilantrag statt. Denn zuvor hatte sie bereits gegen die Maskenpflicht am Rheinufer geklagt (wir berichteten). Die gebürtige Schwäbin kam zum Studium der Rechtswissenschaften nach Mainz. Während ihres Studiums setzte sie sich als Vorsitzende des Allgemeinen Studierendenausschusses der Uni Mainz für die Belange der Studierenden ein und engagierte sich gegen Rassismus. Mittlerweile arbeitet sie für die Rechtsanwaltskanzlei „Bernard Korn & Partner“, die in Bad Kreuznach, Mainz und Wiesbaden sitzt. Obwohl Jessica Hamed immer wieder für längere Zeit während ihrer Ausbildung im Ausland war, bezeichnet sie Mainz als ihre „Wahlheimat“. Sie sagt: „Ich fühle mich in der jungen Stadt, die viel zu bieten hat, authentisch und unprätentiös ist, sehr wohl.“
Im Interview mit Merkurist erklärt sie, warum sie gegen Ausgangssperre und Maskenpflicht geklagt hat, welche Reaktionen sie bekommen hat und wie sie die „Bundesnotbremse“ sieht.
Frau Hamed, Sie haben in Mainz bereits gegen die Maskenpflicht am Rheinufer geklagt, jetzt erfolgreich gegen die Ausgangssperre. Warum sehen Sie beide Maßnahmen der Stadt Mainz als falsch an?
Bei beiden Maßnahmen handelt es sich um bloße Symbolpolitik. Die Ansteckung im Freien bleibt die absolute Ausnahme, das wurde auch diese Woche wieder in einem offenen Brief führender Aerosol-Expert*innen bestätigt. Will man im Übrigen Besuche unterbinden, muss man diese verbieten, das wäre die ehrlichere Maßnahme. Aktuell gibt es in RLP nämlich keine Kontaktbeschränkung im privaten Raum. Diese beiden Maßnahmen sind damit kontraproduktiv für die Pandemiebekämpfung, denn sie sorgen zum einen dafür, dass sich das Sozialgeschehen nach drinnen verlagert, wo die Ansteckungsgefahr erheblich höher ist, und zum anderen führt es zum Verlust der Akzeptanz der Bürger*innen auch für sinnvolle Maßnahmen.
Einige Experten wie zum Beispiel der SPD-Politiker Karl Lauterbach sehen in der Ausgangssperre ein wichtiges Mittel gegen das exponentielle Wachstum und verweisen dabei auf Portugal und Großbritannien.
Die Wissenschaft ist sich über den Nutzen der Ausgangssperre uneins. Herr Lauterbach behauptet zwar, dass bisher kein Land ohne Ausgangssperren durch eine B.1.1.7.-Welle gekommen wäre, muss gleichzeitig aber zugeben, dass man den konkreten Nutzen der Ausgangssperre an sich bisher noch nicht bestimmen konnte, sondern sie nur ein Bestandteil eines größeren Maßnahmenbündels ist. In Frankreich, das seit Monaten nächtlichen Ausgangssperren hat, musste man sich eingestehen, dass diese wohl eher zu einem Anstieg der Kontakte und somit der Infektionen geführt haben, da sich die Bürger*innen einfach früher treffen. Darüber, dass Ausgangssperren aber die bislang einschneidendsten Maßnahmen sind, lässt sich nicht streiten. Einen Vorrang der Sicherheit vor der Freiheit gibt es zudem nicht. Ein lediglich vermuteter Nutzen ist offensichtlich zu wenig, um flächendeckend Menschen ihre Freiheit zu entziehen. Dem Mainzer Strafrechtslehrer Volker Erb ist daher zuzustimmen, wenn er sagt, dass Ausgangssperren eine verfassungswidrige Entgrenzung staatlicher Machtentfaltung sind.
Dennoch steigen die Inzidenzzahlen und auch die Corona-Fälle auf den Intensivstationen. Sehen Sie denn zusätzliche Maßnahmen, die effektiv sind und gleichzeitig nicht so stark in die Freiheit der Bürger eingreifen?
Meiner Meinung nach wurde von staatlicher Seite aus mit Ansammlungsverboten und sinnvollen Hygienekonzepten eine gute Grundlage für die Pandemiebekämpfung geschaffen. Darüber hinausgehende Maßnahmen sollten den Bürger*innen in Eigenverantwortung überlassen werden. Denn die strengsten Gesetze nützen nichts, wenn sie nicht (mehr) akzeptiert werden. Eine Pandemie bekämpft man nicht mit Gesetzen, sondern mit Menschen. Deswegen plädiere ich für eine Kommunikation auf Augenhöhe.
„Die 7-Tages-Inzidenz ist nur bedingt aussagekräftig.“
Die 7-Tages-Inzidenz ist zudem nur bedingt aussagekräftig, weshalb sie allein keine Grundrechtseinschränkungen auslösen darf. Es ist richtig, auch auf andere Werte wie die Belastung der Intensivstationen abzustellen. Ganz wesentliche Kritik, die viel zu wenig geäußert wird, ist dabei die, das von den Regierenden trotz über einem Jahr Pandemie versäumt wurde, das Gesundheitssystem zu entlasten. Dazu gehört insbesondere, dass die Bedingungen für das Pflegepersonal verbessert werden müssen. Nur so kann dem Pflegekräftemangel entgegengewirkt werden.
Zurück zur Ausgangssperre: Haben Sie mit einem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht gerechnet?
Rechtlich gesehen war für mich keine andere Entscheidung denkbar, zudem hatten bereits mehrere Gerichte die Ausgangssperre „gekippt“. Gleichwohl war ich lediglich verhalten optimistisch, da ich nach zahlreichen bundesweit und auch vor dem hiesigen Gericht geführten „Corona-Verfahren“ die Erfahrung gemacht habe, dass der effektive Rechtsschutz häufig eine bloße Illusion blieb und eine Art umgekehrte Beweislast praktiziert wird. Eigentlich trägt der Staat die volle Beweislast für die Verhältnismäßigkeit eines Grundrechtseingriffs, tatsächlich gingen Zweifel quasi durchgängig zu Lasten der Antragsteller*innen. Ein Paradebeispiel dafür war die Ablehnung meines Antrags gegen die Maskenpflicht beim Joggen.
OB Ebling sagte im Interview mit Merkurist, es ginge nicht darum, ob die Ausgangssperre sinnvoll sei oder nicht. „Es geht darum, ob eine Stadt wie Mainz die Ausgangssperre beschließen darf.“
Da habe ich den Beschluss völlig anders gelesen. Diese Frage, die letztlich eine rein formale Frage ist, hat das Gericht offengelassen, da es hierauf nicht ankam. Es kam nämlich zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung einer Ausgangsbeschränkung nicht gegeben waren und es sich nicht um eine notwendige Schutzmaßnahme handelt. Das Gericht machte deutlich, dass eine solche Maßnahme nur als „ultimo ratio“ ergriffen werden kann und stellte fest, dass eine derartige Gefährdungslage vom Land – darauf kam es an, denn die Stadt hatte keinen eigenen Ermessensspielraum – nicht dargetan wurde.
Was folgt daraus?
Der Beschluss ist daher vor allem als eine Mahnung an das Land und nicht an die Stadt, die letztlich die Verordnung nur exekutiert hat, anzusehen. Ein wichtiges Signal auch im Hinblick auf die beabsichtigte „Bundesnotbremse“, die demselben Mechanismus wie die hier beanstandete Ausgangssperre folgt. Das Land wird entscheiden müssen, wie es sich zum einen im Bundesrat verhält – ich gehe stark davon aus, dass es dem geplanten Gesetz nicht zustimmt – und zum anderen, ob es die Möglichkeit nutzt, das geplante Bundesgesetz vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen.
Die Stadt will beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen. Sehen Sie es auch als positiv an, dass jetzt ein höheres Gericht eine Entscheidung zur Ausgangssperre trifft?
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist ausführlich und überzeugend begründet. Es ist aber natürlich ihr gutes Recht, die Entscheidung des Gerichts zu beanstanden. In der Beschwerde muss die Stadt unter Auseinandersetzung mit der Begründung des Gerichts darlegen, warum der Beschluss ihres Erachtens falsch ist. Insofern ist die Erhebung der Beschwerde ein Ausdruck der Nichtakzeptanz der Entscheidung. Ich bin einigermaßen zuversichtlich, dass das OVG Koblenz die Beschwerde zurückweisen wird. Schließlich ist der Beschluss des VG Mainz nicht nur gut begründet, sondern darüber hinaus hat jüngst das OVG Niedersachsen im selben Sinne entschieden.
„Klares Fehlgewicht zwischen Maßnahmen im Arbeitsleben – quasi keine – und immer tiefergehenden Einschränkungen im Privatleben.“
Haben Sie nach Aussetzung der Ausgangssperre viele Reaktionen bekommen?
Ja, sehr viele sogar. Glückwünsche und vor allem Danksagungen. Die Bürger*innen wünschen sich mehr Eigenverantwortung und erkennen zudem auch ein klares Fehlgewicht zwischen Maßnahmen im Arbeitsleben – quasi keine – und immer tiefergehenden Einschränkungen im Privatleben. Die Stadt und das Land sollten ihre Bürger*innen wieder als das anerkennen, was sie sind. Der Souverän, der sie kontrolliert und nicht andersherum.
OB Ebling vermutet, dass ein solcher Beschluss, wie der des Verwaltungsgerichts, für Unsicherheit sorgen könnte. Wie sehen Sie das?
In erster Linie sorgen das Land, aber auch die Stadt für Unsicherheit, indem sie rechtswidrige Maßnahmen beschließen und Gerichtsentscheidungen, wie im vorliegenden Fall, verkürzt wiedergeben. Die nicht sorgfältig durchdachten Bestimmungen verwirren die Bürger*innen. Mit dem beabsichtigten Bundesgesetz wird das auch nicht besser werden, denn dann stellt sich die Frage wann, was, wo, wie lange gilt.
Nachdem die Exekutive seit Monaten durchregiert und die Parlamente wenig zu sagen haben, ist es zudem wichtiger denn je, dass die Maßnahmen von der dritten Staatsgewalt kontrolliert werden. Dass OB Ebling jüngst das Begehren, ohne Maske am Rhein joggen zu gehen, als „Luxusproblem“ bei Twitter bezeichnete, zeigt eine Haltung, die ich mit meinem Mainz nicht in Einklang bringen kann.