Die Stadt Mainz weist auf die Regeln für das Silvesterfeuerwerk zum Jahreswechsel 2025/2026 hin. Wie Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) mitteilt, ist das Abbrennen von Böllern und Raketen an bestimmten Orten grundsätzlich verboten.
Wann Feuerwerk gezündet werden darf
Dieses Verbot gilt laut Sprengstoffverordnung in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen. Auch bei besonders brandempfindlichen Gebäuden dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände gezündet werden.
Wer gegen die Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, teilt Matz mit. Generell ist das Zünden von Feuerwerk nur am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 erlaubt.
Erlaubt sind dabei nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F1 und F2, die eine Registrierungsnummer und ein gültiges BAM- oder CE-Prüfzeichen tragen. Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur von Personen über 18 Jahren im Freien gezündet werden. Blindgänger sollten nicht erneut angezündet werden.
Appell zum Schutz der Tiere
Darüber hinaus bittet Ordnungsdezernentin Matz die Mainzer, freiwillig auf Feuerwerk in der Nähe von Tieren zu verzichten. Konkret nennt sie das Umfeld des Tierheims in der Zwerchallee, das Tiergehege am Wildpark in Gonsenheim sowie das Vogelhaus im Stadtpark.
„Eine Verbotszone gibt die Gesetzeslage an diesen Stellen leider weiterhin nicht her, dennoch können wir alle aus freien Stücken Rücksicht auf die Tierwelt nehme – dies ist das Gebot der Stunde zum Jahreswechsel“, so Matz.