Wegen steigender Corona-Zahlen verschärft die Stadt Mainz die Maßnahmen, wie Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) am Donnerstag bei einer digitalen Pressekonferenz mitteilte. Aktuell liegt der Sieben-Tage-Inzidenzwert in Mainz bei 189,9 und damit zum ersten Mal seit längerem wieder etwas niedriger als am Vortag. Seit Ostern war der Wert deutlich gestiegen. Ab kommendem Montag, 0 Uhr, treten folgende Änderungen in Kraft:
Der Präsenzunterricht an den Allgemeinbildenden Schulen ab den Klassenstufen 5 sowie an den Berufsbildenden Schulen wird ausgesetzt.
Unabhängig davon können nicht aufschiebbare Prüfungen, Prüfungen für schulische Abschlüsse für Nichtschüler sowie Vorbereitungskurse auf diese Prüfungen weiterhin erfolgen.
Nicht betroffen ist der Präsenzunterricht an Grundschulen sowie in der Unterstufe des Bildungsgangs ganzheitliche Entwicklung an Förderschulen. Auch nicht betroffen ist Unterricht in der Primarstufe der anderen Bildungsgänge an Förderschulen und die Notbetreuung und Prüfungen an Schulen.
An allen Kindertagesstätten wird eine Notbetreuung eingerichtet. Eltern sollen ihre Kinder wenn möglich daheim betreuen.
Die Notbetreuung gilt für Eltern, die beide berufstätig sind, oder Alleinerziehende sowie Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten. Außerdem gilt die Notbetreuung für Kinder in Familien, die sozialpädagogische Familienhilfen oder teilstationäre Hilfen erhalten, der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes dies für zweckmäßig erachtet und für die, bei denen eine Einrichtungsleitung zu dem Schluss kommt, dass die Betreuung im Sinne des Kindeswohls geboten ist.
Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte können Termine nur noch mit der Vereinbarung von Einzelterminen umsetzen.
Es wird eine Testpflicht vor einem Friseurbesuch festgelegt, dies gilt auch vorab für Fahrschulen und den außerschulischen Musikunterricht.
Künftig gilt eine Maskenpflicht im Auto, wenn Personen verschiedener Hausstände im Auto unterwegs sind.
Sport darf nur noch eine Person betreiben. Oder zwei Personen aus einem Hausstand.
Aktuelle Informationen der Stadtverwaltung Mainz zu den Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen unter www.mainz.de/coronavirus Die neue Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 25. April 2021.