Erst vor kurzem sorgte „Caveau“-Betreiber Wieland Wittmeier in den sozialen Medien für Aufsehen, als seinem Club die Schließung drohte und er die Öffentlichkeit mobilisierte. Nun meldet er sich erneut mit einem Statement zu Wort – und macht einen Vorschlag zum vieldiskutierten Tanzverbot an Ostern.
Anlass für seinen Beitrag auf Instagram sei ein Brief der Stadtverwaltung, der ihn wie jedes Jahr auf das „Verbot von öffentlichen Tanz- und Vergnügungsveranstaltungen“ hingewiesen habe. Das gilt in Rheinland-Pfalz von Gründonnerstag ab 16 Uhr bis Ostersonntag um 16 Uhr.
Tanzverbot „aus der Zeit gefallen“
Für Wittmeier ist diese Regelung nicht ganz nachvollziehbar. „Privat dürft ihr natürlich machen, was ihr wollt“, schreibt er in dem Beitrag. „Aber wenn die Party in einem Club stattfindet, scheint das den Feiertag mehr zu stören als in eurer WG. Wie bei so vielen Gesetzen, die die öffentliche Ruhe betreffen, erscheint dieses Gesetz doch arg aus der Zeit gefallen.“
Heute spiegele das über 50 Jahre alte Gesetz für viele nicht mehr die Lebensrealität wider. „Wir wohnen anders, wir arbeiten anders, uns sind schlichtweg andere Dinge wichtig“, so Wittmeier. „Sollten sich da nicht Gesetze, die direkt in unser Leben eingreifen auch ändern? Aber nein, Ostersamstag wird Trauer verordnet.“
Kompromiss: An weniger Tagen Tanzverbot?
Genauso kritisch sieht Wittmeier das öffentliche Feierverbot an anderen christlichen Feiertagen in Rheinland-Pfalz, etwa an Allerheiligen oder Heiligabend. „Ich weiß, die Feiertage haben einen Grund und ich denke auch, wir sollten diejenigen respektieren, die ihren Glauben leben wollen. Aber gibt es da wirklich keine Möglichkeit für eine Modernisierung und einen Kompromiss?“
Wittmeier schlägt demnach nicht vor, das Tanzverbot komplett abzuschaffen. Stattdessen ist er dafür, die Tage zu reduzieren, an denen es gilt. „Karfreitag und Allerheiligen jeweils von 06.00 Uhr bis am Tag drauf 06.00 Uhr machen wir dicht. Dafür streichen wir den Rest.“
Diskussion in Kommentaren
Innerhalb eines Tages wurde der Beitrag hundertfach geliked, auch in den Kommentaren findet sich Zuspruch. „Sehr gut geschrieben, ich bin dafür“, schreibt eine Person. „Du sprichst mir aus der Seele!“, kommentiert ein anderer Nutzer. „In einem Land mit Religionsfreiheit werde immer noch die Gesetze einer immer geringer werdenden katholischen Minderheit befolgt. Wo ist da bitte die Freiheit?“
Doch nicht alle sind Wittmeiers Meinung. „Oder man lässt es und respektiert an einem Wochenende im Jahr (zwei, je nachdem, wie Weihnachten fällt) andere?“, schreibt ein Nutzer. Ein anderer kritisiert, dass Gegner des Tanzverbots gleichzeitig aber nicht auf den Feiertag verzichten wollen würden.
Ein weiterer Punkt, den der „Caveau“-Boss vorschlägt, scheint ebenfalls nicht überall gut anzukommen. „Und wenn wir schon dabei sind: Außengastronomie vor Werktagen bis 0.00 Uhr und an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 01.00 Uhr“, so Wittmeiers Idee. Vor allem für die Bewohner der Innenstadt sei diese Regelung allerdings nicht von Vorteil, meint eine Nutzerin. „Dann kann man nicht mehr in der Stadt wohnen, wenn man einen Standard-Day-Job hat.“