Die Handwerkskammer Rheinhessen und das Mainzer Ordnungsamt haben in den vergangenen Tagen gemeinsam Friseursalons und Barbershops in der Mainzer Altstadt kontrolliert und dabei mehrere Verstöße festgestellt.
Wie die Handwerkskammer mitteilt, ging es bei den Kontrollen vor allem um die Frage: Ist die gesetzlich vorgeschriebene Fachkraft auch wirklich vor Ort? Das Ergebnis: Von 20 überprüften Betrieben verstießen sieben gegen die Handwerksordnung. Dort war keine qualifizierte Person im Salon anwesend. Besonders häufig wurden die Verstöße in Barbershops festgestellt.
Meister müssen vor Ort sein
Laut Handwerksordnung darf ein Friseurbetrieb nur dann öffnen, wenn er in die Handwerksrolle eingetragen ist. Außerdem muss durchgehend eine qualifizierte Fachkraft mit Meistertitel oder gleichwertiger Qualifikation vor Ort sein. Diese Regelung soll die Kunden schützen – vor allem bei der Arbeit mit Scheren, Klingen oder chemischen Substanzen.
Auffällig: In allen Betrieben, in denen die Inhaber selbst über die erforderliche Qualifikation verfügten, waren sie auch tatsächlich im Betrieb. Anders sah es bei den Salons mit angestellten Technischen Betriebsleitern aus – hier war die vorgeschriebene Fachkraft nur in fünf von zwölf Fällen vor Ort.
„Klare Konsequenzen“ angekündigt
„Unsere Aufgabe ist es, Verbraucher zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Betriebe sicherzustellen“, sagt Hans-Jörg Friese, Präsident der Handwerkskammer Rheinhessen und selbst Friseurmeister. „Wer dauerhaft gegen geltende Regeln verstößt, muss mit klaren Konsequenzen rechnen.“
Die Handwerkskammer will nun gemeinsam mit dem Ordnungsamt weitere Schritte gegen die sieben bemängelten Betriebe einleiten – von Nachkontrollen bis hin zur möglichen Betriebsschließung bei wiederholten Verstößen.