Angesichts des anhaltenden Niedrigwassers will das rheinland-pfälzische Innenministerium weitere Erleichterungen für den Gütertransport auf der Straße schaffen. Wie das Ministerium am Freitag mitteilt, setze das Land damit eine vom Bund angestoßene Maßnahme um. Grund sind die zunehmend eingeschränkten Transportmöglichkeiten auf den Wasserstraßen.
Die neuen Regelungen erlauben Großraum- und Schwertransporte bis zu einem Gewicht von 44 Tonnen vorübergehend auch mit teilbarer Ladung. Voraussetzung ist, dass die Transporte im Zusammenhang mit den Folgen des Niedrigwassers stehen. Zudem werden diese Fahrten in die bereits bestehenden Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowie von den Regelungen der Ferienreiseverordnung einbezogen. Fahrtzeitbeschränkungen sollen auf das nötige Minimum begrenzt werden. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Land das generelle Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen vorübergehend aufgehoben:
Lieferketten sollen stabil bleiben
„Das Niedrigwasser stellt Wirtschaft und Logistik vor große Herausforderungen. Deshalb handeln Bund und Länder gemeinsam und pragmatisch“, so der rheinland-pfälzische Verkehrsstaatssekretär Markus Wolf. „So schaffen wir mehr Flexibilität, damit wichtige Güter weiterhin zuverlässig an ihr Ziel kommen.“
Die Erleichterungen gelten für Beförderungen und notwendige Leerfahrten, die der Bewältigung der Niedrigwasser-Folgen dienen. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. September 2026 befristet. Die Verkehrssicherheit werde im Blick behalten.