Weil der AstraZeneca-Impfstoff seit letzter Woche nicht mehr bei Menschen eingesetzt wird, die unter 60 Jahre alt sind (wir berichteten), steht jetzt mehr Impfstoff für über 60-Jährige zur Verfügung. 60- bis 69-jährige Rheinland-Pfälzer können deshalb ab dem heutigen Mittwoch (7. April) einen Impftermin vereinbaren. Die ersten Impfungen werden voraussichtlich Ende April bis Anfang Mai stattfinden.
Die neuen Registrierungen sollen aber keinen Einfluss auf die Terminvergabe der Über-70-Jährigen sowie der Vorerkrankten der Prioritätsgruppe 2 haben. Die Priorisierungsreihenfolge der Impfungen wird beibehalten. Welche Menschen demnach aktuell noch Impftermine vereinbaren können, lest ihr in unserer Übersicht:
Personen, die über 60 Jahre alt sind
Personal in Pflegeheimen und stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Personen
Pflegekräfte
Ärzte
Verwaltungsmitarbeiter, Reinigungs- und Hauswirtschaftskräfte
Gesetzliche Betreuer
Mitarbeiter in Hospizen
Seelsorger
Sonstige
Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchführen oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- oder Prüftätigkeiten ausüben:
Pflegekräfte / Fachkraft Intensivpflege
Ärzte
Mitarbeiter im Projekt „Gemeindeschwester plus“
Sonstige
Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten
Onkologie
Transplantationsmedizin
Sonstige
Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohen Ansteckungsrisiko arbeiten (Krankenhaus, MVZ, Arztpraxen)
Intensivstationen
Notaufnahmen und notärztlicher Dienst
Rettungsdienst (auch First-Responder)
Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Personal in Impfzentren
Personal in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden
Sonstige
Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Ansteckungsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind (oder eine eigene medizinische Einrichtung sind)
Ärzte, Pflegekräfte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt
Blut- und Plasmaspendedienste
SARS-CoV-2-Testzentren/-Teststellen
Wäscherei in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
Personal in therapeutischen Praxen
Personal bei körpernahen Dienstleistern (z.B. Podologen)
Hebammen
Personal in Rehakliniken
Personal in geriatrischen Kliniken
Mitarbeiter bei Hausnotrufanbietern
Sonstige
Personen in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
Mitarbeiter in Eingliederungshilfe
Pflegekräfte
Heilerzieher
Hauswirtschaft / Technik / Verwaltung
Fachpersonal in Ambulanten Diensten der Eingliederungshilfe
Sonstige
Personal in Corona-Ambulanzen, Corona- Praxen und Corona-Sprechstunden
Personal in niedergelassenen Hausarzt- oder Facharztpraxen
Personal in Zahnarztpraxen
Personal in psychotherapeutischen Praxen
Betreuungsrichter/innen, Bereitschaftsdienstrichter/innen und Rechtspfleger/innen / Rechtsanwälte, die z.B. im LKH/Maßregelvollzug tätig sind
Personal im Dienstleistungsbereich, welches regelmäßige Tätigkeiten in Pflegeeinrichtungen verübt
Ergotherapeuten
Physiotherapeuten
Podologen
Mitarbeiter aus Sanitätsdiensten
Optiker
Hörgeräteakustiker
Personal aus körpernahen Dienstleistungen (Friseure, Kosmetiker,…)
Weitere Heilmittelerbringer
Sonstige
Personal in Dialysezentren
Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
Personal in besonders relevanter Position im Öffentlichen Gesundheitsdienst / Personal in Krematorien
Personal in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
Personen die in Obdachlosenheimen oder Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern tätig sind
Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
Mitarbeiter/innen der AUA (Angebote zur Unterstützung im Alltag), zertifiziert nach § 45a Abs. 2 SGB XI
Sonstige
Personal tätig in Kinderbetreuungseinrichtungen (wenn regelmäßig in der Einrichtung tätig und Sie Kontakt mit Mitarbeitern oder Kindern in der Einrichtung haben)
Personal tätig in der Kindertagespflege (wenn regelmäßig in der Einrichtung tätig und Sie Kontakt mit Mitarbeitern oder Kindern in der Einrichtung haben)
Personal tätig in Grundschulen und Förderschulen (wenn regelmäßig in der Einrichtung tätig und Sie Kontakt mit Mitarbeitern oder Kindern in der Einrichtung haben)
Polizei- und Ordnungskräfte die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
Polizist
Mitarbeiter im Ordnungsamt
Justizvollzugsbeamte
Betriebsärztliches Personal
Personal im Ausland tätig für dt. politische Stiftungen/Organisationen/Einrichtungen mit Sitz in der BRD (z.B. Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit, auswärtige Kultur- und Bildungspolitik)
Personen, die als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig sind
Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig sind
Personen mit folgenden Vorerkrankungen:
Trisomie 21 oder Conterganschädigung oder Menschen mit einer Behinderung, die eine Leistung nach dem SGB IX oder SGB VII oder SGB XI beziehen
Interstitielle Lungenerkrankung, (COPD, Mukoviszidose oder andere, ähnlich schwere chronische Lungenerkrankung)
Leberzirrhose und andere chronische Lebererkrankungen
Chronische Nierenkrankheiten
Muskeldystrophie oder vergleichbare neuromuskulärer Erkrankung
Diabetes mellitus mit Komplikationen
Adipositas mit Body-Mass-Index über 40
Behandlungsbedürftige Krebserkrankungen
Personen nach Organtransplantation
Demenz
Psychiatrische Erkrankung (insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression)
Personen priorisiert nach bewilligtem Härtefallantrag oder bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach Infektion besteht
Und die folgenden Gruppen:
Bewohner von Pflegeheimen und stationären und teilstationären Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von älteren oder pflegebedürftigen Personen
Bewohner einer Einrichtung nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4 des Infektionsschutzgesetzes oder einer sonstigen Einrichtung der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern
Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von zu pflegenden Personen oder schwangeren Personen (eine Vorlage für die Bescheinigung zum Nachweis der Priorisierung finden Sie unter "Welche Nachweise der Zugehörigkeit zu einer der priorisierten Gruppen müssen Sie im Impfzentrum vorweisen?")
Alle Rheinland-Pfälzer, die zu einer der hier genannten Gruppen gehören, können aktuell online oder unter der Nummer 0800 57 58 100 einen Impf-Termin vereinbaren.