Steuerbelastung für Firmen in Rheinland-Pfalz steigt weiter

Die IHK warnt vor steigenden Steuern für Unternehmen in Rheinland-Pfalz. Besonders eine neue, rechtlich umstrittene Grundsteuer-Regelung sorgt für Kritik.

Steuerbelastung für Firmen in Rheinland-Pfalz steigt weiter

Die Steuerbelastung für Unternehmen in Rheinland-Pfalz steigt weiter. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Grund- und Gewerbesteuerhebesätze für das Jahr 2026, die die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz am Freitag veröffentlicht hat.

Gewerbesteuer in Mainz weiter hoch

Bei der Gewerbesteuer bleibt eine neue Welle von Erhöhungen in Rheinland-Pfalz zwar aus, die Hebesätze verharren laut IHK aber vielerorts auf einem hohen Niveau. Von den 47 größten Kommunen hat nur Alzey den Satz angepasst und ihn um 35 Punkte auf 420 Prozent erhöht. Die höchste Belastung bleibt in Betzdorf mit 510 Prozent, gefolgt von Mainz mit 460 Prozent und Lahnstein mit 450 Prozent.

„Dass sich die Spirale bei der Gewerbesteuer erstmals seit Jahren nicht weiterdreht, ist ein wichtiges Signal“, sagt IHK-Steuerexperte Florian Steidl. „Von Entwarnung kann aber keine Rede sein: Die Hebesätze sind in den vergangenen Jahren bereits deutlich gestiegen – und mit ihnen die Standortkosten für die Unternehmen.“

Gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B in mehreren Kommunen

Besonders kritisch sehen die Industrie- und Handelskammern aber die Einführung sogenannter gesplitteter Hebesätze bei der Grundsteuer B in mehreren Kommunen. Diese führten zu teils deutlich höheren Sätzen für gewerblich genutzte Grundstücke. Laut der Auswertung haben Andernach, Germersheim, Konz, Pirmasens und Wörth diese Regelung 2026 neu eingeführt. Damit erheben nun 18 der 47 größten Kommunen im Land unterschiedliche Sätze für Wohn- und Gewerbegrundstücke.

Die Unterschiede sind dabei zum Teil erheblich. Spitzenreiter ist Bingen, wo der Hebesatz für gewerbliche Grundstücke 2,58-mal so hoch ist wie für Wohngrundstücke. Es folgen Neuwied (Faktor 2,3) und Andernach (Faktor 2,21). „Die gesplitteten Hebesätze bewegen sich rechtlich auf einer unsicheren Grundlage“, sagt Dr. Florian Steidl, wirtschaftspolitischer Sprecher der IHK-Arbeitsgemeinschaft. Er verweist auf Nordrhein-Westfalen, wo mehrere Kommunen nach ersten Gerichtsentscheidungen ihre differenzierten Hebesätze wieder zurückgenommen hätten.

Kritik an Steuerplänen der Politik

Die IHKs kritisieren zudem Steuerpläne der Bundesregierung für Alkohol, Schaumwein, Tabak und Zucker, die Rheinland-Pfalz mit seiner starken Getränke- und Tabakwarenbranche besonders treffen würden. Auch eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer würde viele mittelständische Betriebe belasten.

„Zusätzliche Steuererhöhungen treffen die Unternehmen in einer ohnehin angespannten Lage – gerade in strukturschwächeren Regionen“, sagt Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft. „Sie schwächen Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung.“ Die IHKs appellieren daher an Bund und Land, die Steuerpläne zu stoppen und fordern angesichts der Finanzlage vieler Kommunen Strukturreformen und eine Neuordnung der Finanzbeziehungen.