Jeden Morgen graut es Laura* davor, ihre zwei Töchter zum Kindergarten zu bringen. Denn die beiden haben Angst vor dem kurzen Weg zwischen dem Parkplatz und der Eingangstür. Die städtische Kita „Am Finther Wald“, die von den Kindern besucht wird, befindet sich auf dem Layenhof, einer Siedlung am Mainzer Flugplatz, die zum Stadtteil Finthen gehört. Direkt hinter der Siedlung beginnen die Feldwege, beliebte Spazierwege, die gerne auch von Hundebesitzern genutzt werden.
Und hier liegt auch der Grund für die Angst der Kinder. Denn wie Laura gegenüber Merkurist berichtet, kommen bereits am Morgen etliche Menschen mit ihren Hunden hierher, oft mit dem Auto, um Gassi zu gehen. Und viele von ihnen lassen ihre Hunde frei laufen, ohne sie an die Leine zu nehmen.
Keine Leinenpflicht, da keine öffentliche Anlage
„Hundetourismus“ nennt Laura das. „Selbst, wenn ich die Hundebesitzer anspreche, ihr Tier bitte an die Leine zu nehmen, wird mir meistens geantwortet, dass keine Leinenpflicht bestehe. Viele haben gar keine Leine dabei oder tragen sie nur in der Hand.“ Laura kann nicht verstehen, warum die Leute nicht wenigstens ihre Hunde so lange anleinen, bis sie am Kindergarten und dem angrenzenden Spielplatz vorbeigegangen sind.
„Ich sehe eine konkrete Gefahrenlage, dass gerade im Bereich der Kita und dem angrenzenden öffentlichen Spielplatz freilaufende Hund regelmäßig anzutreffen sind“, schreibt Laura daher an die Stadt Mainz. Kinder einer anderen Familie, so berichtet sie gegenüber Merkurist, hätten sich kürzlich sogar – offensichtlich verängstigt – vor einem großen Hund in ein Auto geflüchtet. „Vom Halter, einem älteren Herrn, gab es nur pampige Reaktionen, obgleich er offensichtlich nur bedingt Kontrolle über sein Tier hatte. Trotz Rufens stand das Tier bellend vor dem Auto und kam nicht zurück zu seinem Halter.“
„Keine Erkenntnisse über kritische Situationen“
Tatsächlich, so ist bei der Stadt Mainz zu erfahren, seien die Hundebesitzer hier nicht dazu verpflichtet, ihre Tiere an die Leine zu nehmen. Zwar bestätigt die Pressestelle der Stadt, dass eine Beschwerde vorliege, jedoch „keine Erkenntnisse über kritische Situationen“, so Pressesprecher Ralf Peterhanwahr. „Im Übrigen handelt es sich bei dem Spielplatz um einen privaten Spielplatz.“
Da es sich bei dem Bereich vor der Kita nicht um eine öffentliche Anlage handele, bestehe auch keine Anleinpflicht. Diese gilt in Mainz etwa in Fußgängerzonen, in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten und eben in öffentlichen Anlagen – oder „aufgrund von Rechtsverordnungen des Umweltamtes“, wie es auf der Seite des Ordnungsamts heißt.
Solange nichts passiert, gibt es keine Anleinpflicht
Doch um eine Anleinpflicht in einem bestimmten Gebiet neu einzuführen, müsse eine mit der Aufsichtsbehörde abzustimmende Gefahrenabwehrverordnung erlassen werden. „Dazu liegen derzeit die Voraussetzungen nicht vor“, so Peterhanwahr. „Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass es derzeit keine Erkenntnisse über konkrete Vorfälle gibt, die darauf schließen lassen, dass es an dieser Stelle auch künftig zu gefährlichen Situationen kommen könnte.“
Auch ein Schild, das auf das Anleinen hinweist, wie es Laura und andere Eltern fordern, könne nicht angebracht werden. „Ein Schild würde nur dann Sinn machen, wenn es auch eine normierte Anleinpflicht gäbe. Dies ist jedoch nicht der Fall.“
Laura findet es indes „ziemlich skandalös“, dass die Stadt hier keine Anleinpflicht durchsetzt. „Vor allem dann, wenn es offensichtlich Probleme gibt, die durch die freilaufenden Hunde entstehen.“
*Name von der Redaktion geändert