Illegale Taubenfütterung in Mainz: Warum das Ordnungsamt nicht eingreifen kann

Auf einem Parkplatz in der Hinteren Bleiche werden nach Angaben von Anwohnern regelmäßig Tauben mit Backwaren gefüttert. Das Ordnungsamt ist laut Stadt jedoch nicht zuständig – obwohl das Taubenfüttern verboten ist.

Illegale Taubenfütterung in Mainz: Warum das Ordnungsamt nicht eingreifen kann

Regelmäßig sammeln sich Dutzende Stadttauben auf einem Parkplatz in der Hinteren Bleiche. Die Tiere, die offenbar die historische Stadtmauer als Brut- und Aufenthaltsort nutzen, werden dort immer wieder mit Backwaren gefüttert. Das berichten Anwohner. Recherchen vor Ort bestätigen diesen Eindruck.

Ein Anwohner vermutet, dass die Lebensmittel von einem nahegelegenen Bäcker stammen könnten. Auf Merkurist-Anfrage äußerte sich die Bäckerei nicht dazu.

Taubenfütterung ist in Mainz verboten

Das Füttern von Tauben ist in Mainz verboten. Das Verbot ist Teil des Stadttaubenmanagements der Landeshauptstadt und gehört zu den Aufgaben des Mainzer Ordnungsamts. Ziel ist es laut Stadt, die Population tierschutzgerecht zu regulieren und Verschmutzungen im Stadtgebiet zu verringern. Dazu werden die Vögel in betreuten Taubenschlägen versorgt. Ehrenamtliche Helfer der Stadttaubenhilfe Mainz/Wiesbaden tauschen die gelegten Eier in den Schlägen sowie an wilden Brutplätzen gegen Attrappen aus. Dadurch nimmt die Zahl wild brütender und nach Futter suchender Tauben ab, heißt es seitens der Stadt.

Die Stadttaubenhilfe Mainz/Wiesbaden spricht sich auf Anfrage klar für das Fütterungsverbot aus. Tauben legten durch ein größeres Nahrungsangebot zwar nicht mehr Eier – das Brutverhalten sei angezüchtet und unabhängig vom Futterangebot. „Doch die Vögel kehren dann seltener in die Taubenschläge zurück und brüten stattdessen häufiger an nicht erreichbaren Stellen“, erklärt Mira Rothenberg aus dem Vorstand des Vereins. Mehr Nahrung sorge auch dafür, dass mehr Jungtiere überlebten. Hinzu kommt laut Stadt, dass Brot und andere Essensreste die Tiere krank machen und Ratten anlocken.

Wer gegen das Fütterungsverbot verstößt, muss daher mit Verwarn- oder Bußgeldern rechnen. „Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann sich das Bußgeld dabei durchaus auf Summen im drei- oder vierstelligen Bereich belaufen“, so Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr.

Ordnungsamt auf Privatgrundstück nicht zuständig

Im konkreten Fall an der Hinteren Bleiche kann das Ordnungsamt jedoch nicht einschreiten, teilt die Stadt mit. „Der Parkplatz befindet sich in Privatbesitz, weshalb die Gefahrenabwehrverordnung dort nicht greift“, so die Stadt. Zuständig sei vielmehr der Grundstückseigentümer im Rahmen seines Hausrechts. Wer das Grundstück besitzt, ließ sich von Merkurist nicht ermitteln.

Unabhängig von diesem konkreten Fall sieht die Stadttaubenhilfe beim Management der Tiere weiteren Verbesserungsbedarf. Aktuell gibt es in Mainz fünf betreute Taubenschläge. Diese seien nahezu ausgelastet. Und: „In Mainz gibt es weiterhin Hotspots mit einem hohen Aufkommen von Tauben. Daher sehen wir es als notwendig, dass weitere Taubenschläge im Stadtgebiet errichtet werden“, sagt Rothenberg. Umso wichtiger ist es dann, dass die Tiere nicht durch wilde Fütterungen von den betreuten Schlägen weggelockt werden.