Asylbewerber auf Facebook als „Schmarotzer“, „Pseudo-Flüchtlinge“ und „Sozialbetrüger“ zu bezeichnen, Grünenpolitiker in Collagen zu diffamieren und herabwürdigende Piktogramme zu Muslimen zu teilen, kam einen 55-jährigen Polizisten nun teuer zu stehen. Das Amtsgericht Mainz hat den Beamten am Dienstag zu einer Geldstrafe von 12.800 Euro verurteilt.
Muslime mit Hunden gleichgesetzt
Wie die Allgemeine Zeitung zuerst berichtete, hatte der Polizist die Posts im Jahr 2020 abgesetzt, genauer zwischen Oktober und Dezember. Der Vorwurf: Mit seinen Beiträgen habe der 55-Jährige seine Einstellung zur Asyl- und Ausländerpolitik der Bundesregierung sowie seine Sympathie zu rechten Gruppierungen deutlich zum Ausdruck gebracht und zum Hass gegen Muslime angestachelt.
Der Polizist gab zwar zu, die Post geteilt zu haben, aber er bestritt, dass die Inhalte seiner Gesinnung entsprechen. Er habe lediglich die Beiträge von Dritten „leichtsinnig und ohne nachzudenken“ per schnellem Knopfdruck weiterverbreitet. Hass habe er damit nicht schüren wollen.
Insgesamt wurden vor Gericht fünf Posts des Polizisten diskutiert. In einem davon wurde beispielsweise gesagt, Muslime wollten das europäische Wohlfahrtssystem nutzen, um das Christentum zu zerstören und die christliche Bevölkerung durch die Islamisierung vernichtet werden. Das befand der Staatsanwalt als verschwörerische Behauptung. Zudem wurde ein gepostetes Piktogramm gezeigt, mit dem „Wir müssen draußen bleiben“ auf Muslime bezogen wurde. Damit seien Muslime zu Hunden herabgesetzt worden. Laut Staatsanwalt gab es noch mehr fragwürdige Posts, doch sei die Anklage auf diese fünf Fälle beschränkt worden.
Nicht „alle Muslime“ gemeint
Der Anwalt des Polizisten argumentierte dagegen: „Jeder, der schon mal in Facebook war, weiß, was da gepostet wird, da leitet man leicht mal im Bruchteil einer Sekunde etwas weiter. Sowas passiert“, erklärte der Verteidiger und meinte, auch Anwälte würden so etwas gedankenlos weiterschicken. Sein Mandant habe „mit Sorge auf die Politik im Land geschaut und seinen Unmut zum Ausdruck gebracht“, sei aber kein Rechter, so der Anwalt weiter. Den Vorwurf der Volksverhetzung stritt er ab. Der Angeklagte habe nicht „alle Muslime“ gemeint, sondern nur seine Sorgen wegen radikaler Muslime zum Ausdruck bringen wollen. Diese seien vielleicht wirklich eine Bedrohung.
Die Richterin konnte der Verteidiger damit nicht überzeugen. Sie verurteilte den Polizisten letztlich zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 80 Euro. Zudem ermahnte sie den 55-Jährigen dazu, seine Gesinnung zu prüfen und sein Handeln zu überdenken.