Verwirrung um Radfahrverbot am Höfchen

Wer nicht Gefahr laufen will, ein Bußgeld zu kassieren, sollte an der „Höfchen“-Haltestelle nicht mit dem Fahrrad entlangfahren – und erst recht nicht mit dem E-Scooter.

Verwirrung um Radfahrverbot am Höfchen

Grundsätzlich darf in der Fußgängerzone zwischen Ludwigsstraße und der Schusterstraße mit dem Fahrrad gefahren werden. An der Bushaltestelle „Höfchen/Listmann“ gilt das nicht. Das scheinen jedoch nicht alle zu wissen, hat Merkurist-Leser Frank in einem Snip festgestellt. Wir haben bei der Mainzer Polizei nachgefragt, was am Höfchen nun erlaubt ist – und was nicht.

Durchfahrtsverbot für Fahrräder und Kfz

Wer von der Ludwigsstraße zum Höfchen fährt, sieht vor der Bushaltestelle dieses Straßenschild:

Laut Beschilderung dürfen nur Busse und Taxis die Straße benutzen. „Das bedeutet, dass hier weder Kfz, Fahrräder noch E-Scooter das Höfchen durchfahren dürfen“, stellt Polizeioberkommissar Lukas Reuscher klar. Lediglich einzelne Ausnahmegenehmigungen, die im Vorfeld von der Stadt erteilt werden, könnten das Durchfahren erlauben.

Wer diese Regelung missachtet, könne mit einem Bußgeld rechnen. Für Fahrradfahrer liegt dieses bei 20 Euro, für Kraftfahrzeuge bei 50 Euro. „Ein E-Scooter ist übrigens ein Kraftfahrzeug“, so Reuscher. Teuer könnte es für Regelbrecher dann werden, wenn die Stadt selbst kontrolliert. Die Polizei selbst sei nämlich nicht für die Kontrolle der Fahrradregelung am Höfchen zuständig, würde Rad- und E-Scooter-Fahrer aber regelmäßig auf das Verbot hinweisen und verwarnen.

Verwirrung um Beschilderung

Für besondere Verwirrung sorgt aber anscheinend die Beschilderung in Gegenrichtung:

Demnach dürfen aus Richtung Schusterstraße kommend ebenfalls nur der ÖPNV und Taxis die Straße befahren. Ein zusätzliches Schild zeigt jedoch ein Fahrrad und einen Pfeil nach rechts. Was bedeutet das? Dürfen Fahrradfahrer in dieser Richtung also doch die Busspur benutzen und der Pfeil hat keine gesonderte Bedeutung, wie ein Merkurist-Leser unter dem Snip vermutet?

Umleitung für Radfahrer

Tatsächlich verweist das Schild auf eine Umleitung für Fahrradfahrer, die über den Geschwister-Heunfetter-Platz und am Staatstheater zum Gutenbergplatz führt. Wie einige andere Merkurist-Leser hinweisen, ist dort aufgrund von Lieferwagen, Marktbuden oder Menschenansammlungen oft nur schweres Durchkommen.

„Die Wegführung für Radfahrende über den Geschwister-Heunfetter-Platz hinter dem Douglas entlang ist sicherlich auch nicht optimal, da sich dort auch viele Passanten aufhalten, der Straßenbelag zum Teil aus Kopfsteinpflaster besteht und mit Begegnungsverkehr zu rechnen ist“, räumt Reuscher von der Polizei Mainz ein. Allerdings mangele es aufgrund der engen Bebauung und der rechtlichen Vorgaben aus der Verwaltungsvorschrift der StVO hier an Alternativen. „Die Innenstadt ist in diesem Bereich auch einfach zu eng bebaut, um allen Verkehrsarten entsprechend gerecht zu werden.“

E-Scooter-Verbot in gesamter Fußgängerzone

Dass trotz richtigem Fahrradweg nicht nur Kraftfahrzeugen, sondern auch Fahrrädern die Nutzung der Busspur verboten ist, liege daran, dass es sich bei dem Höfchen um einen der Hauptumschlagplätze des ÖPNV in Mainz handelt, erklärt Reuscher. „Zu fast jeder Tages- und Nachtzeiten befinden sich dort zeitgleich mehrere Busse, die Fahrgäste transportieren.“

Aufgrund der hohen Anzahl an Bussen und Fahrgästen, die die Straße überqueren, würden Fahrräder nicht nur den Ablauf des ÖPNV beeinträchtigen, sondern auch das Unfallrisiko erhöhen. Für E-Scooter-Fahrer gilt das im Besonderen. Denn da E-Scooter zu Kraftfahrzeugen zählen, dürfen sie weder am Höfchen noch überhaupt in der Fußgängerzone in der Altstadt unterwegs sein.

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