Warum setzt die Mainzer Stadtverwaltung weiter auf Laubbläser?

Laubbläser sind eine effektive Art, die Wege der Stadt freizuhalten. Doch sie stehen auch in der Kritik. Sie seien umweltschädlich, würden Lebensraum vernichten und Krach machen. Warum hält das Grünamt an ihnen fest?

Warum setzt die Mainzer Stadtverwaltung weiter auf Laubbläser?

„Jeder redet von Umweltschutz, niemand von Laubbläsern“ – so lautet der Vorwurf, den Merkurist-Leser Bruce in Richtung des Grün- und Umweltamts der Stadt Mainz macht. Denn gerade in Herbst und Winter sind die Mitarbeiter des Amts mit den Geräten auf den Bürgersteigen, Spielplätzen und Parks der Stadt unterwegs. Mit viel Druck pusten sie mit den Geräten Blätter beiseite und halten damit die Wege frei.

Doch nicht nur Blätter werden von den Laubbläsern aufgewirbelt, sondern auch Kleinstlebewesen, die darin ihren Winterschlaf verbringen. Auch kleine Säugetiere wie Igel können durch die Bläser aufgeschreckt und damit in Lebensgefahr gebracht werden. „Laubbläser vernichten das Leben im Boden, vertreiben Tiere aus ihrem Lebensraum, verpesten die Luft und machen saumäßig Krach. Alles für kurzfristige Sauberkeit. Die Dinger gehören verboten“, fordert daher etwa auch Merkurist-Leserin Anna.

Warum keinen Laubrechen?

„Warum nimmt man also nicht einfach einen Laub-Rechen?“, fragt Bruce weiter. Andere schlagen vor, wenigstens die benzinbetriebenen Laubbläser durch solche mit Elektromotor zu ersetzen. Die seien nicht nur abgasfrei, sondern auch leiser und leichter.

Wie die Stadt Mainz auf Anfrage von Merkurist mitteilt, sind die Mitarbeiter des Grün- und Umweltamts in der „Laubsaison“ täglich mit den dazugehörigen Geräten in den Stadtteilen unterwegs. Das Mainzer Stadtgebiet werde dabei in vier „Reviere“ aufgeteilt, mit jeweils eigenen Laubbläsern, Traktoren sowie Laubladegeräten. So könnten laut der Stadtreinigung täglich 13 bis 18 Laubbläser zum Einsatz kommen.

Die Einsätze seien jedoch an feste Zeitfenster gebunden. So dürften Laubbläser in Wohngebieten nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr betrieben werden. Das gebe sowohl das Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung als auch das Landes-Immissionsschutzgesetz vor. Es gebe jedoch Ausnahmen, etwa dann, wenn die eingesetzten Geräte und Maschinen als „lärmarm“ eingestuft seien und das Umweltzeichen der Europäischen Union tragen würden.

In Zukunft akkubetriebene Laubbläser?

Auf den Grünanlagen und Spielplätzen würde das Grün- und Umweltamt aber auch Laub zwischen 13 und 15 Uhr beseitigen, zur „Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht“, heißt es von Seiten des Amts weiter. Dies würde aber so wenig wie möglich gemacht, außerdem bevorzuge man hier akkubetriebene Laubbläser.

Diese würden prinzipiell mittlerweile zunehmend eingesetzt, versichert das Amt. Insbesondere in „sensiblen Wohngebieten“ kämen die elektrische Geräte zum Einsatz. Außerhalb der Laubsaison würden diese nur noch genutzt.

Eine Möglichkeit, während der Laubsaison ganz auf Laubbläser zu verzichten, sehe die Verwaltung aber nicht. Grund sei ein „hoher Arbeitseinsatz“ in dieser Zeit.