Wenn im Winter Gehwege und Straßen spiegelglatt sind, scheint Streusalz eine schnelle Lösung zu sein. Doch in Mainz ist der Einsatz für Privatpersonen streng geregelt und grundsätzlich verboten. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße.
Das Verbot für den privaten Gebrauch ist in der Straßenreinigungssatzung verankert. Wie der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz bereits in der Vergangenheit mitteilte, ist „das Streuen von Salz oder sonstiger auftauenden Streumittel“ auf öffentlichen Wegen untersagt und gilt als Ordnungswidrigkeit. Der Grund dafür sind die negativen Auswirkungen auf die Umwelt: Streusalz schadet Pflanzen, Tieren, dem Boden sowie dem Grundwasser und kann außerdem Fassaden und Bauten angreifen.
Stadt setzt auf moderne Technik und Alternativen
Für die öffentlichen Straßen der Stadt gilt dieses Verbot jedoch nicht. „Um die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr der Landeshauptstadt zu gewährleisten, wird vom Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz auf den Straßen notwendigerweise mit Salz gestreut“, erklärt Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr gegenüber Merkurist. Anders als bei Gehwegen handele es sich bei Straßen um versiegelte Flächen. Das Salzwasser fließe hier größtenteils in die Kanalisation, wo es gereinigt wird, anstatt im Boden zu versickern.
Dabei kommt laut Peterhanwahr modernste Technik zum Einsatz, die eine grammgenaue Dosierung des Salzes ermöglicht. Die Streufahrzeuge ermitteln automatisch die benötigte Menge anhand der Temperatur der Straßenoberfläche, was den Verbrauch im Vergleich zum Streuen per Hand deutlich reduziert. Für den Handstreudienst verwendet der Entsorgungsbetrieb zudem abstumpfende Mittel wie Splitt oder Lavagranulat.
Selbst das effektive Streusalz hat aber Grenzen. Bei bestimmten Wetterlagen, etwa bei gefrierender Nässe, kann es vorkommen, dass das frisch ausgebrachte Salz überfriert und seine Wirkung verliert. „In einem solchen Fall werde das Ausbringen dann aber wiederholt“, so der Stadtsprecher.