Rechtsstreit mit Mainzer Wohnbau: Deutsche Telekom widerspricht

Zwischen der Mainzer Wohnbau und der Deutschen Telekom droht ein Rechtsstreit. Die Telekom entgegnet nun den Vorwürfen des Mainzer Unternehmens und sagt: Nicht sie, sondern die Wohnbau selbst blockiere.

Rechtsstreit mit Mainzer Wohnbau: Deutsche Telekom widerspricht

Die Vorwürfe der Mainzer Wohnbau gegen die Deutsche Telekom wiegen schwer: Wie das Unternehmen in der vergangenen Woche mitteilte, soll die Telekom in den Häusern den bereits begonnenen Ausbau des Glasfasernetzes blockieren.

Gemeinsam mit Vodafone und OXG und in Absprache mit der Stadt habe die Wohnbau nach eigenen Angaben bereits einige Gebäude mit Glasfaserinfrastrukturen erschlossen. Nun aber berufe sich die Telekom darauf, dass sie ein Erschließungsrecht von Gebäuden mit Glasfaseranschlüssen habe, das ihr gesetzlich zustehe.

Als „unzumutbar“ bezeichnete Wohnbau-Geschäftsführer Roman Becker den drohenden Rechtsstreit mit der Telekom. „Wir bezweifeln die ernsthaften Ausbauabsichten der Telekom“, teilte die Pressestelle gegenüber Merkurist mit. Seit einem Jahr würde ein Prozess beim Landgericht anhängen.

Unzulässige Gebietsabsprachen?

Diesen Vorwürfen widerspricht die Telekom vehement. „Nicht wir sind diejenigen, die den Glasfaserausbau blockieren, sondern das Gegenteil ist der Fall“, sagt eine Pressesprecherin der Telekom gegenüber Merkurist. Denn Unternehmen sei es per Gesetz verboten, Gebietsabsprachen zu treffen. Diese gelten dann als unzulässige Kartellabsprachen. „Kooperationen, wie zum Beispiel durch Mitnutzung von Infrastruktur, sind zulässig, sofern sie weiterhin Wettbewerb ermöglichen“, so die Pressesprecherin.

Im Fall des Glasfaserausbaus in den Häusern der Wohnbau sei ein Wettbewerb aber nicht gegeben. „Denn die Telekom hat hier weder die Möglichkeit, die vorhandene Infrastruktur des Wettbewerbers, der die Wohnbau Mainz versorgt, mitzunutzen, noch eine eigene Infrastruktur – die sogenannte Netzebene 4 – auszubauen“, so die Pressesprecherin weiter. Die Telekom habe ein gesetzliches Recht, die Gebäude mit Glasfaser anschließen zu dürfen. Dem habe die Wohnbau widersprochen und sei damit ihrer gesetzlichen Duldungspflicht nicht nachgekommen. Man sei also rechtlich gegen die Wohnbau vorgegangen, da diese den Ausbau der Telekom verhindere.

Man habe nach Lösungen gesucht und war – anders als die Wohnbau sagt – zu jeder Zeit verhandlungsbereit. „Die Telekom war und ist bereit, fast alle Forderungen zu erfüllen“, heißt es aus der Pressestelle. Auch habe man erfolglos versucht, Gespräche mit Verbänden der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zu führen. Doch gesetzeswidriges Verhalten werde man nicht unterstützen. Sollte sich keine Lösung abzeichnen, rechne man bereits im Januar mit einem ersten Gerichtsurteil.