Mainzer gpe: Land sagt Finanzierung zu

Einigung zwischen gpe und Ministerium

Mainzer gpe: Land sagt Finanzierung zu

Eigentlich hatte das Land Rheinland-Pfalz angekündigt, Pachtkosten von Werkstätten für Menschen mit Behinderung nicht mehr zu übernehmen. Die Mainzer gpe Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen hatte daher bereits verkündet, ihre erste Einrichtung schließen zu müssen: die Kunstabteilung „Bunt“ in Hechtsheim. „Die dort entstehenden Pachtkosten können bei weitem nicht über die Erlöse der Abteilung BUNT gedeckt werden“, hieß es von Seiten der gpe. Da der Pachtvertrag Ende März ausläuft, wolle man das Risiko begrenzen und sich von der Einrichtung trennen. 19 Menschen seien von der Schließung betroffen.

Doch nun rudert das Land offenbar zurück: In einer gemeinsamen Erklärung teilen gpe und das Ministerium für Arbeit und Soziales mit, dass sie „individuelle Finanzierungsvereinbarungen im neuen Bundesteilhabegesetz genutzt“ hätten. Für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022 habe man entsprechende Vergütungsvereinbarungen geschlossen. Dadurch soll nun verhindert werden, dass Löhne gekürzt und in der Folge das Angebot der gpe beschränkt werden müsse. „Eine entsprechende Vereinbarung wird auch für das Jahr 2023 angestrebt“, heißt es in dem Schreiben von Donnerstag (1. Dezember). Auch für die Jahre danach wolle man Leistungen und Vergütungen „passgenau“ vereinbaren.

Kunstwerkstatt muss trotzdem schließen

Für die Kunstwerkstatt „Bunt“ komme diese Lösung zwar zu spät, da der Pachtvertrag bereits gekündigt werden musste, und sich die Abteilung in der Auflösung befinde. Dennoch ist gpe-Geschäftsführer Jörg Greis zufrieden mit dieser Lösung. „Die Zusage bedeutet, dass wir unser Konzept, das deutschlandweit gelobt wird, weiterführen können.“

Als die Verlängerung des Pachtvertrags für die Kunstwerkstatt „Bunt“ angestanden hatte, hatte das Land verkündet, dass der Aufwand für die Pacht voll in das Arbeitsergebnis der Werkstätten eingerechnet werden müsse. Dadurch hätten die Löhne der Werkstattbeschäftigten deutlich reduziert werden müssen. „Das Arbeitsergebnis darf nicht dazu verwendet werden, die Vergütung zu mindern“, sagte Greis Ende November. Ziel dieser Werkstätten sei nicht, Überschüsse zu erzielen, sondern Menschen mit Behinderung zu fördern und ihnen eine sinnvolle Arbeit zu ermöglichen (wir berichteten).

Nun werde mit den Beschäftigten und den Fachanleitern Gespräche geführt, um andere Arbeitsmöglichkeiten innerhalb der gpe zu finden, so Greis. „Niemand muss die gpe deswegen verlassen.“

Hintergrund

Seit 30 Jahren setzt sich die Gesellschaft für Psychosoziale Einrichtungen in Mainz und Umgebung gGmbH (gpe) für die Integration und Inklusion von Menschen mit seelischen Handicaps und Beeinträchtigungen ein. Zum Angebot gehören die sozialräumlich und dezentral organisierte „Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)“ sowie Inklusionsbetriebe wie das „Hotel INNdependence“ in der Mainzer Oberstadt, der „Bioladen & Bistro natürlich“ oder der „Gast Hof Grün“ in der Mainzer Neustadt.

Hinweis

In der ursprünglichen Version des Artikels hieß es, dass die Werkstatt „Bunt“ doch nicht schließen muss. Jedoch kommt für diese Einrichtung die Finanzierungslösung zu spät.