Plötzliches Bremsen vor Blitzern: Mainzer Polizei mit klarer Ansage

Wer mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist und plötzlich einen Blitzer sieht, neigt dazu, kräftig abzubremsen. Doch ist dieses Verhalten legitim? Die Mainzer Polizei macht dazu eine klare Ansage.

Plötzliches Bremsen vor Blitzern: Mainzer Polizei mit klarer Ansage

Um zu kontrollieren, ob Verkehrsteilnehmer immer das korrekte Tempolimit einhalten, werden in und um Mainz mobile und feste Blitzer eingesetzt. Doch was ist, wenn man zu schnell fährt, im letzten Moment noch den Blitzer bemerkt und dann abrupt abbremst? In Mainz jedenfalls hat dies am Donnerstag ein Busfahrer gemacht. Unglücklicherweise kamen bei seiner Bremsaktion Fahrgäste im Bus zu Fall und verletzten sich (wir berichteten).

Die Polizei wies in einer offiziellen Mitteilung deshalb darauf hin, „dass plötzliche Bremsmanöver, ohne verkehrsbedingten Grund, möglichst zu vermeiden sind, da diese insbesondere für stehende Fahrgäste oder nachfolgende Verkehrsteilnehmer ein erhebliches Verletzungsrisiko darstellen“.

Viele Autofahrer fragen sich nun aber, ob nicht gerade eben ein Blitzer ein „verkehrsbedingter Grund“ ist, um abzubremsen. Ist also eine solche Bremsaktion daher nicht legitim?

Sicherheit wiegt schwerer als Bußgeld

Auf Anfrage von Merkurist schafft die Mainzer Polizei jetzt Klarheit: „Ein Blitzer stellt keinen Grund für ein plötzliches Bremsmanöver dar, da es sich dabei weder um ein plötzlich auftretendes Hindernis noch um eine Gefahrensituation handelt, sondern um eine feststehende Überwachungseinrichtung, von der keinerlei Gefahr ausgeht“, sagt der Sprecher der Mainzer Polizei Rinaldo Roberto.

Vollbremsungen wegen Geschwindigkeitsmessungen seien allein deshalb weder notwendig noch rechtlich gerechtfertigt, weil die gefahrenen Geschwindigkeiten grundsätzlich mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit übereinstimmen sollten. Mit Blick auf das Bremsmanöver des Busfahrers sagt der Polizeisprecher: „Selbst wenn dies im Einzelfall nicht so sein sollte, steht die körperliche Unversehrtheit von Fahrgästen – insbesondere von stehenden Personen in Linienbussen – stets an erster Stelle und wiegt ungleich schwerer als der finanzielle Nachteil eines Bußgeldes für einen Verkehrsteilnehmer.“

Ein plötzliches Abbremsen gefährde die Insassen massiv, ohne dass es hierfür einen verkehrsbedingten, gefahrenabwehrenden Grund gibt, so Roberto.