Mainzer Busse: Das ist der Punkt, an dem alle Fahrgäste sitzen müssten

Zügig von einer Haltestelle zur nächsten befördert werden – das ist der Wunsch jedes Fahrgasts. Während einige dabei Sitzplätze nutzen, stehen andere lieber, auch wenn noch Plätze frei sind. Ab einem Punkt geschieht dies jedoch auf eigenes Risiko.

Mainzer Busse: Das ist der Punkt, an dem alle Fahrgäste sitzen müssten

Speziell im Berufsverkehr sind einige Mainzer Busrouten stark frequentiert. Wer hier keinen freien Sitzplatz ergattert, kann aber auch im Stehen mitfahren. Doch wie Leser Benedict bemerkt, müssten ab einem bestimmten Punkt während der Fahrt offenbar alle Fahrgäste einen Sitzplatz haben.

Unterschiedliche Einschätzungen

Genauer gesagt, meint er, dass Linienbusse Fahrgäste ab einem Tempo von 60 km/h nur sitzend transportieren dürfen. Doch wie handhabt das nun die Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG), will er wissen. Dazu erklärt MVG-Sprecher Michel Theurer: „Paragraph 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit (…) für Omnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen, 60 km/h beträgt.“ Deshalb müsse sich hier auch das Fahrpersonal der MVG daran halten. „Heißt: Wenn nicht alle Fahrgäste sitzen können, muss Tempo 60 auch eingehalten werden.“ Es gebe aber ohnehin nicht so viele Stellen im Stadtgebiet, auf denen mehr als 60 Kilometer in der Stunde gefahren werden darf und Busse unterwegs sind, so Theurer.

Und was sagt der KRN (Kommunalverkehr Rhein-Nahe) dazu, dessen Busse unter anderem im Landkreis Mainz-Bingen unterwegs sind? Hier äußert man sich ähnlich, aber mit einem Zusatz: Erst wenn es für den Busfahrer klar ersichtlich sei, dass alle Sitzplätze belegt sind und er stehende Fahrgäste befördert, müsse er sein Fahrttempo auf 60 Stundenkilometer begrenzen, gibt die für den KRN zuständige Kreisverwaltung Mainz-Bingen auf Anfrage an.

Doch: „Wenn trotz erkennbar noch verfügbarer Sitzplätze jemand steht, dürfen die Busse auch schneller als 60 Stundenkilometer fahren. Der Fahrgast steht dann auf eigene Gefahr.“ Demnach sei es dann auch nicht Aufgabe des Busfahrers, den Fahrgast des Busses zu verweisen. „Denn immer dann, wenn ein Gast aufsteht und dieser verwiesen werden müsste oder die Busse deshalb abbremsen müssten, würde dies zu vielen Verzögerungen führen“, so die Auskunft des KRN. Der Busfahrer müsste sich also in so einem Fall mehr auf den Fahrgastraum als auf die Straße konzentrieren – und das gehe einfach nicht.