Die für den 1. Januar 2027 geplante Umstellung von Gelben Säcken auf Gelbe Tonnen in Mainz ist vorerst gestoppt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren.
Die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR hatte die Umstellung zur Entsorgung von Leichtverpackungen in einer Rahmenvorgabe festgelegt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Zuvor konnten sich die Abfallwirtschaft und die zuständigen Rücknahmesysteme nicht einigen. Gegen die sofortige Umsetzung klagte eine Systembetreiberin und bekam nun vor Gericht Recht.
Dringlichkeit nicht ausreichend begründet
Das Gericht entschied, dass die Kommunale Abfallwirtschaft kein ausreichendes öffentliches Interesse für die sofortige Vollziehung der Rahmenvorgabe dargelegt habe. Eine über das reine Interesse am Erlass hinausgehende Dringlichkeit sei nicht erkennbar.
Zwar habe die Abfallwirtschaft die Probleme mit den Säcken nachvollziehbar geschildert – wie Verschmutzungen durch Risse, Verwehungen, Tierbisse und die schwierige Zuordnung von Verursachern bei falscher Befüllung. Daraus ergebe sich aber nicht, dass die Entsorgungssicherheit bei einer Fortführung der bisherigen Praxis gefährdet sei.
Sammlung bleibt vorerst gesichert
Das Gericht erwartet, dass die Sammlung von Leichtverpackungen auch ohne die sofortige Umstellung gesichert bleibt. Die Ausschreibung für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 werde voraussichtlich auf Basis des bisherigen Systems mit den Gelben Säcken erfolgen.
Die Probleme mit den Säcken bestünden bereits seit Jahren. Warum gerade jetzt eine besondere Dringlichkeit bestehen solle, sei nicht ausreichend dargelegt worden. Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.