Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ihre Studierendenschaft müssen einen Politiker der AfD an einer Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2026 teilnehmen lassen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz am Dienstag (3. Februar) in einem Eilverfahren entschieden.
Die Veranstaltung, eine „Podiumsdiskussion zur Landtagswahl 2026“, soll am Donnerstag, den 5. Februar, als Teil einer Ringvorlesung stattfinden.
Gericht sieht Chancengleichheit verletzt
Laut Gericht steht dem AfD-Politiker ein Anspruch auf Teilnahme aus dem Grundsatz der Chancengleichheit im Wettbewerb um Wählerstimmen zu. Die Universität und die Studierendenschaft seien als Körperschaften des öffentlichen Rechts an diesen Grundsatz gebunden. Die Richter sahen die Nichtberücksichtigung des Politikers als rechtswidrig an.
Der Grund: Die Veranstalter hatten Vertreter aller im rheinland-pfälzischen Landtag vertretenen Parteien eingeladen, nicht aber einen Vertreter der AfD, die ebenfalls dem Landtag angehört. Gleichzeitig wurde eine Vertreterin der Partei „Die Linke“ als Teilnehmerin zugelassen, obwohl diese Partei aktuell nicht im Landtag von Rheinland-Pfalz sitzt. Ein zwingender Grund für diese unterschiedliche Behandlung sei nicht erkennbar gewesen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.