Die gemeinsame Erklärung von mehr als dreißig Staaten gegen die Hinrichtung von Demonstrierenden im Iran ist ein wichtiger, notwendiger und überfälliger Schritt. Ihre Bedeutung darf nicht unterschätzt werden. Wenn Dutzende Regierungen gemeinsam erklären, dass die Todesstrafe nicht zur Einschüchterung einer Gesellschaft, zur Niederschlagung von Protesten und zur Bestrafung von Menschen eingesetzt werden darf, die ihre elementaren Rechte einfordern, senden sie eine klare Botschaft nach Teheran:
Diese Hinrichtungen sind keine „innere Angelegenheit“ des Iran. Doch genau hier beginnt die entscheidende Frage: Was kommt nach der Verurteilung? Wenn die Islamische Republik zu dem Schluss kommt, dass der Preis für die Hinrichtung eines Demonstranten nicht mehr ist als eine Erklärung, die Einbestellung eines Botschafters und einige Tage internationaler Empörung, wird die diplomatische Verurteilung allein den Hinrichtungsapparat kaum stoppen.
Menschenrechtsdiplomatie entfaltet erst dann abschreckende Wirkung, wenn zwischen einer Hinrichtung und ihren Folgen ein klarer, unmittelbarer und vorhersehbarer Zusammenhang entsteht. Wer Menschen hinrichten lässt, muss wissen, dass diese Entscheidung einen persönlichen, politischen, finanziellen, rechtlichen und diplomatischen Preis hat.
Das Ausmaß der Krise lässt keinen Raum mehr für symbolische Politik. Amnesty International zufolge wurden im Jahr 2025 mindestens 2.159 Menschen im Iran hingerichtet – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr und die höchste von der Organisation für den Iran dokumentierte Zahl seit 1981. Zugleich wird die Todesstrafe insbesondere seit den Protesten unter dem Motto „Frau, Leben, Freiheit“ zunehmend als Instrument der Einschüchterung, Abschreckung und politischen Unterdrückung eingesetzt. Die internationale Reaktion muss deshalb die Ebene bloßer „Besorgnis“ verlassen. Es geht nicht mehr nur um Worte. Es geht um Abschreckung.
Konkrete Forderungen an die EU
Erstens: Sanktionen müssen die gesamte Befehlskette einer Hinrichtung treffen. Europa verfügt über die rechtlichen Instrumente dafür. Das globale Menschenrechtssanktionsregime der Europäischen Union ermöglicht Maßnahmen gegen Personen und Institutionen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind oder daran mitwirken. Dazu gehören unter anderem willkürliche Tötungen und Hinrichtungen, Folter und willkürliche Inhaftierung. Mögliche Maßnahmen reichen von Vermögenssperren bis zu Einreiseverboten. Auch gegenüber dem Iran existiert ein eigener Sanktionsmechanismus. Es fehlt also nicht an Instrumenten. Was fehlt, ist ihre konsequente, schnelle und systematische Anwendung.
Jeder politisch motivierte Hinrichtungsfall und jeder Fall im Zusammenhang mit Protesten sollte untersucht werden. Die Verantwortung aller Beteiligten muss dokumentiert werden: politische Entscheidungsträger, Richter, Staatsanwälte, Gefängnisverantwortliche und Sicherheitsorgane – sofern belastbare Beweise für ihre persönliche Verantwortung vorliegen. Sanktionen dürfen nicht erst Monate oder Jahre nach einer Hinrichtung folgen. Die Botschaft muss unmissverständlich sein:
Wer ein politisches Todesurteil unterschreibt, erzwungene Geständnisse verwertet, Angeklagten ein faires Verfahren verweigert oder wissentlich an einer willkürlichen Hinrichtung mitwirkt, muss mit persönlichen Konsequenzen rechnen. Vermögen kann eingefroren werden.´Reisen können unmöglich werden. Internationale Geschäftsbeziehungen können enden. Und Verantwortung kann dokumentiert werden – für den Tag, an dem Gerichte darüber entscheiden können.
Zweitens: Es braucht einen automatischen internationalen Reaktionsmechanismus. Die Islamische Republik setzt Hinrichtungen nicht deshalb fort, weil sie deren Konsequenzen nicht versteht. Sie setzt sie fort, weil Hinrichtung, Gefängnis, Folter und Einschüchterung seit Jahrzehnten Teil eines Systems des Machterhalts sind. Die Todesstrafe ist in diesem Kontext nicht lediglich eine einzelne Menschenrechtsverletzung am Rand staatlichen Handelns. Sie ist ein Instrument der Angst. Sie soll Menschen davon überzeugen, dass Protest ihr Leben kosten kann. Sie soll Familien einschüchtern. Sie soll eine Gesellschaft zum Schweigen bringen. Und sie soll verhindern, dass aus individuellem Widerstand kollektiver Ungehorsam entsteht. Wer diese Politik stoppen will, muss deshalb ihre Kosten erhöhen. Die Staaten, die eine gemeinsame Erklärung gegen Hinrichtungen unterzeichnen, sollten sich auf einen verbindlichen Reaktionsmechanismus verständigen.
Wird ein Demonstrant hingerichtet oder ein Todesurteil nach einem Verfahren vollstreckt, das grundlegende rechtsstaatliche Standards verletzt, sollte automatisch ein abgestuftes Maßnahmenpaket geprüft werden: koordinierte Einbestellung iranischer Botschafter, sofortige Prüfung persönlicher Sanktionen gegen Verantwortliche, Einschränkung nicht notwendiger diplomatischer Kontakte, internationale Befassung mit dem Fall und – soweit rechtlich begründet – weitere diplomatische Maßnahmen gegen unmittelbar beteiligte oder nachweislich für staatliche Repressionsstrukturen tätige Akteure. Die Stärke eines solchen Systems liegt in seiner Vorhersehbarkeit. Die Verantwortlichen müssen bereits vor einer Hinrichtung wissen, was am nächsten Morgen geschehen wird.
Drittens: Diplomatie muss vor der Hinrichtung beginnen – nicht danach. Das Leben eines zum Tode verurteilten Menschen zu retten, ist wichtiger als die schärfste Erklärung, die nach seiner Hinrichtung veröffentlicht werden kann. Deshalb brauchen demokratische Staaten einen internationalen Frühwarnmechanismus für unmittelbar bedrohte Gefangene. Sobald glaubwürdige Informationen über eine bevorstehende politische Hinrichtung vorliegen, müssen Außenministerien und Botschaften koordiniert reagieren. Nicht Wochen später. Nicht nach der Vollstreckung. Sofort.
Diplomatische Kontakte, öffentliche Stellungnahmen, direkte Forderungen nach Aussetzung des Urteils und koordinierter politischer Druck müssen einsetzen, solange der Mensch noch lebt. In besonders dringenden Fällen kann eine Reihe direkter Telefonate mehrerer Außenminister innerhalb weniger Stunden politisch deutlich schwerer wiegen als die gemeinsame Erklärung nach einer bereits vollstreckten Hinrichtung.Die entscheidende Maxime muss lauten: Nicht nur die Toten betrauern – die Lebenden retten.
Viertens: Beziehungen zu Teheran brauchen eine menschenrechtliche Konditionalität. Menschenrechte dürfen nicht länger das Thema sein, das am Ende eines diplomatischen Gesprächs für wenige Minuten erwähnt und anschließend wieder vergessen wird. Bei jedem hochrangigen politischen Kontakt mit der Islamischen Republik – unabhängig davon, ob es um regionale Sicherheit, Handel, konsularische Fragen oder andere Interessen geht – muss die Situation politischer Gefangener und zum Tode Verurteilter fester Bestandteil der Tagesordnung sein. Das bedeutet nicht, die Diplomatie abzuschaffen. Im Gegenteil: Gerade um Leben zu retten, werden diplomatische Kanäle gebraucht. Doch es gibt einen fundamentalen Unterschied zwischen Diplomatie ohne Konsequenzen und einer Diplomatie, in der Anreize und Kosten klar definiert sind. Teheran muss wissen: Die Aussetzung politischer Hinrichtungen kann konkrete und reversible Erleichterungen ermöglichen. Eine neue Hinrichtungswelle dagegen muss konkrete und verhältnismäßige Konsequenzen nach sich ziehen.
Fünftens: Der Druck muss international koordiniert sein. Wenn mehr als dreißig Staaten gemeinsam protestieren , können sie auch gemeinsam handeln. Aus einer einmaligen Erklärung könnte eine dauerhafte internationale Kontaktgruppe zur Verhinderung von Hinrichtungen im Iran entstehen. Ihre Aufgabe dürfte nicht darin bestehen, regelmäßig neue Erklärungen zu verfassen. Sie müsste Informationen über gefährdete Gefangene austauschen, diplomatische Interventionen koordinieren, gezielte Sanktionen abstimmen und internationale Mechanismen zur Beweissicherung, Untersuchung und späteren strafrechtlichen Verantwortlichkeit unterstützen.
Je enger Europa, die Vereinigten Staaten, Kanada, Großbritannien, Australien, Neuseeland und andere demokratische Staaten handeln, desto schwieriger wird es für einzelne Verantwortliche, Sanktionen durch den Wechsel von Finanzplätzen, Reisezielen oder wirtschaftlichen Netzwerken zu umgehen. Ein zersplitterter Protest erzeugt Schlagzeilen. Ein koordinierter Mechanismus verursacht Kosten.
Sechstens: Die Verantwortlichen müssen wissen, dass die Akten von heute die Verfahren von morgen sein können. Repression lebt nicht nur von Gewalt. Sie lebt von der Erwartung der Straflosigkeit. Wer glaubt, dass ein Amt, eine Uniform oder ein Richterstuhl eine lebenslange Immunität garantiert, hat wenig Grund, sein Verhalten zu ändern. Deshalb müssen Beweise über Folter, erzwungene Geständnisse, verweigerten Zugang zu Rechtsbeiständen, offensichtlich unfair geführte Verfahren und willkürliche Hinrichtungen professionell gesichert, überprüft und archiviert werden.
Wo die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, können solche Dokumentationen später Grundlage nationaler oder internationaler Verfahren werden. Die Botschaft lautet nicht Rache. Die Botschaft lautet: Rechtsstaatlichkeit. Ein staatliches Amt darf kein Freibrief für schwere Menschenrechtsverletzungen sein.
Siebtens: Der Druck muss die Verantwortlichen treffen – nicht die Bevölkerung. Eine glaubwürdige Menschenrechtspolitik darf nicht ausgerechnet jene bestrafen, deren Rechte sie verteidigen will. Die iranische Bevölkerung darf nicht den Preis für Verbrechen staatlicher Institutionen bezahlen. Deshalb müssen gezielte Maßnahmen Vorrang haben: Vermögenssperren gegen Verantwortliche, Einreisebeschränkungen, Beschränkungen gegen unmittelbar beteiligte Institutionen, die Unterbindung der Lieferung von Überwachungs- und Repressionstechnologie sowie rechtliche Schritte gegen Personen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen individuell zugerechnet werden können.
Lebensmittel, Medikamente und elementare Bedürfnisse der Bevölkerung dürfen nicht zum politischen Druckmittel werden. Nicht Iran als Land soll bestraft werden. Nicht die iranische Gesellschaft soll bestraft werden. Verantwortlich gemacht werden müssen diejenigen, die über Gefängnis, Folter und Tod entscheiden. Das unmittelbare Ziel muss ein Hinrichtungsmoratorium sein. Die vollständige Abschaffung der Todesstrafe bleibt das notwendige langfristige Ziel. Doch angesichts der gegenwärtigen Lage braucht es zusätzlich eine unmittelbare, klare und messbare Forderung: Sofortiger Stopp der Vollstreckung von Todesurteilen. Insbesondere bei Verfahren im Zusammenhang mit Protesten, politischer Opposition und politischem Aktivismus.
Bereits ausgesprochene Todesurteile müssen umgewandelt werden. Faire Verfahren müssen garantiert werden. Der Iran muss sich auf ein offizielles Moratorium und letztlich auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zubewegen.
Verurteilung ist notwendig – Abschreckung ist entscheidend
Gemeinsame Erklärungen demokratischer Staaten sind wichtig. Sie zeigen, dass die systematische Anwendung der Todesstrafe politisch und moralisch nicht normalisiert wird. Aber ihr tatsächlicher Wert wird sich erst zeigen, wenn die Islamische Republik begreift: Hinter den Worten stehen Konsequenzen. Das Ziel darf nicht sein, Iran als Nation zu bestrafen. Das Ziel muss sein, das Kalkül jener Menschen zu verändern, die über Leben und Tod von Gefangenen entscheiden.
Wenn ein Richter weiß, dass seine Beteiligung an einem willkürlichen Todesurteil sein internationales Leben verändern kann; wenn ein Staatsanwalt weiß, dass er für erzwungene Geständnisse persönlich zur Verantwortung gezogen werden kann; wenn ein Gefängnis Verantwortlicher weiß, dass sein Name dokumentiert wird; wenn Teheran weiß, dass auf jede politisch motivierte Hinrichtung eine koordinierte Reaktion zahlreicher Staaten folgt; und wenn ein Gefangener in der Todeszelle weiß, dass die Welt vor seiner Hinrichtung handelt und nicht nur danach protestiert, dann verändert sich die internationale Menschenrechtspolitik. Dann wird aus moralischer Empörung politische Abschreckung.
Die Abschaffung der Todesstrafe als Signal menschlicher Stärke
Jeder Staat, der sich endgültig von der Todesstrafe verabschiedet, sendet eine Botschaft, die weit über seine Grenzen hinausreicht: Ein Staat muss nicht töten, um Recht durchzusetzen. Politische Führung zeigt sich nicht darin, das Leben eines Menschen zu beenden. Sie zeigt sich darin, selbst gegenüber schwersten Konflikten die Grenze staatlicher Gewalt anzuerkennen. Denn eine Hinrichtung trifft niemals nur den Verurteilten. Hinter jedem Menschen stehen Eltern, Kinder, Partner, Geschwister und Freunde. Mit einer Hinrichtung endet nicht lediglich ein Leben. Für ganze Familien beginnt häufig ein jahrelanges Trauma. Kinder verlieren Vater oder Mutter, Angehörige geraten in psychische und wirtschaftliche Krisen, und die Gewalt des Staates setzt sich über Generationen hinweg fort.
Deshalb lautet die entscheidende Frage heute nicht mehr: Wie oft wird die Welt die Islamische Republik noch verurteilen? Die entscheidende Frage lautet: Bleibt die Hinrichtung eines Demonstranten für das Regime weiterhin eine nahezu kostenlose Methode der Einschüchterung – oder wird die internationale Gemeinschaft endlich einen konkreten, gezielten, koordinierten und vorhersehbaren Preis dafür festlegen?
Solange Hinrichtungen für die Verantwortlichen politisch billig bleiben, werden selbst die stärksten Erklärungen allein nicht ausreichen. Es ist Zeit, dass die internationale Politik den nächsten Schritt geht: von der Verurteilung zur Abschreckung, von der Empörung zur Konsequenz, von den Worten zum Handeln. Denn wer Menschen durch den Galgen zum Schweigen bringen will, darf nicht darauf vertrauen können, dass die Welt am nächsten Tag wieder zur Tagesordnung übergeht.
Die Todesstrafe darf kein billiges Werkzeug des Machterhalts bleiben.
Über den Autor
Seit Jahrzehnten setzt sich der iranisch-stämmige Mainzer Behrouz Asadi für Menschenrechte, Flüchtlinge und Menschen in Not ein. Für sein Engagement wurde er im Oktober 2025 von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Der Gastbeitrag ist gleichzeitig ein Offener Brief an die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Europäischer Auswärtiger Dienst — EEAS, Kaja Kallas, die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola sowie in Kopie an die Präsidentin der Europäischen Kommission, den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat der Europäischen Union sowie an die Fraktionen des Europäischen Parlaments.