Die Beschilderung ist eindeutig: Rad- und Gehweg, außerdem Feuerwehrzufahrt. Es geht um den Weg, der in Hartenberg-Münchfeld am ehemaligen Eisstadion entlang zu den Sportplätzen des „Wolfgang Frank Campus“ führt. Hier laufen Kinder und Jugendliche zu den Trainingsplätzen, Menschen die in der Umgebung wohnen, nutzen die fußläufige Verbindung zum Einkaufszentrum im Dr. Martin Luther King-Weg oder radeln dorthin.
In der Woche vor Ostern parkten vier Tage lang entlang des Weges Autos. Auf dem „Wolfgang Frank Campus“ fand das Ostercamp I der Nullfünfer-Fußballschule statt. Viele der jungen Teilnehmer aus nah und fern wurden mit dem Auto gebracht. Die Angehörigen, die ihre Kinder zum Ostercamp der Nullfünfer brachten und beim Training zuschauen wollten, mussten ihre Autos irgendwo abstellen. Sie nutzen unter anderem den Fuß- und Gehweg als Parkplatz. Damit blockierten sie gleichzeitig die Feuerwehrzufahrt.
Nach Ostern fand das Ostercamp II der Nullfünfer-Fußballschule statt. Entlang des Rad- und Gehwegs parkten Autos, erneut waren die Zufahrten vollgestellt. Die Nutzung des Geh- und Radweges durch Autos ist auch an normalen Trainingstagen festzustellen. Die Notausgänge des ehemaligen Eisstadion werden immer wieder als Parkplatz genutzt.
Verein ist nicht zuständig
Merkurist wollte vom 1. FSV Mainz 05 wissen, wie der Verein im Notfall die Zufahrt von Feuerwehr und Rettungsfahrzeugen gewährleiste. Die Antwort war eindeutig: Der Verein sei nicht für die Parkraumüberwachung rund um den Parkplatz an der Eishalle bzw. die Überwachung der Einhaltung der StVO zuständig. Auch das Freihalten von Rettungswegen auf öffentlichem bzw. städtischem Gelände gehöre nicht zum Aufgabenbereich des FSV.
Wenn der Verein die Freihaltung von Rettungswegen nicht sicherstellen muss, wer dann?
Die Verkehrsüberwachung kennt die Sachlage
Die Parkraumüberwachung obliegt der Stadt Mainz. Laut Pressestelle der Stadt sei die Situation im Bereich des „Wolfgang Frank Campus“ der Verwaltung sowohl durch eigene Feststellungen als auch durch Hinweise aus der Bürgerschaft und dem Ortsbeirat bekannt. Bevor die Verkehrsüberwachung das Parken auf dem Geh- und Radweg bzw. in der ausgewiesenen Feuerwehrzufahrt unterbinden könne, seien verwaltungsinterne Abstimmungen mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erforderlich gewesen, insbesondere zur rechtlichen Einordnung der Flächen und zur Beschilderung. „Nachdem diese Klärung erfolgt ist und nach Abschluss der verwaltungsinternen Abstimmungen sowie der zwischenzeitlich erfolgten Anpassung/Erneuerung der Beschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde, hat die Verkehrsüberwachung ihre Tätigkeit vor Ort wieder aufgenommen. Der Bereich wird künftig wieder regelmäßig kontrolliert. Verstöße werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben konsequent geahndet.“
Kurios: Hier dürfen nicht mal die Spieler durchfahren
Bevor Fahrzeuge zu diesem Geh- und Radweg gelangen, passieren sie das Verkehrsschild „Durchfahrt verboten – Rettungs- und Lieferdienste frei“. Auch die Spieler und Trainer, die auf dem Gelände des Bruchwegstadions parken: Alle müssen an diesem Verkehrszeichen vorbei. Die Merkurist-Frage, welche Berechtigung Fahrzeuge haben, die das Verkehrszeichen „Durchfahrt verboten – Rettungs- und Lieferdienste frei“ passieren und im Anschluss dort parken beantwortet die Pressestelle so: „Das Zusatzzeichen ‚Rettungs- und Lieferdienste frei‘ erlaubt ausschließlich den entsprechend berechtigten Fahrzeugen die Durchfahrt. Ob im Einzelfall eine tatsächliche Berechtigung vorliegt, kann nur im Rahmen konkreter Kontrollen beurteilt werden. Grundsätzlich gilt: Unberechtigte Durchfahrten und das anschließende Parken sind unzulässig und werden – soweit festgestellt – entsprechend verfolgt.“
Das heißt: Entweder wird das Verbotszeichen 250 entfernt oder Spieler und Trainer des 1. FSV Mainz 05 brauchen künftig eine Ausnahmegenehmigung, um auf dem Gelände des Bruchwegstadions parken zu können.