El-Ghazi-Urteil: Mainz 05 will Einspruch einlegen

El Ghazis Anwalt vermutet ein „Grundsatzurteil für freie Meinungsäußerung", Mainz 05 hingegen will es anfechten: Durfte der Verein dem Spieler wegen Anti-Israel-Posts kündigen?

El-Ghazi-Urteil: Mainz 05 will Einspruch einlegen

Nachdem der 1. FSV Mainz 05 am Freitag den Prozess gegen seinen ehemaligne Spieler Anwar El Ghazi verloren hat (wir berichteten), will der Verein nun Einspruch gegen das Urteil einlegen.

Wie die Bild-Zeitung zuerst berichtete, habe Anwalt Johan-Michel Menke den 05ern empfohlen, sofort Einspruch einzulegen beziehungsweise in Berufung zu gehen.

In dem Urteil war beschlossen worden, dass der FSV den Vertrag mit El Ghazi im November 2023 unrechtmäßig beendet hatte. El Ghazi stand damals wegen eines Anti-Israel-Posts in sozialen Medien in der Kritik. Das Arbeitsgericht Mainz entschied am Freitag, dass die Vertragskündigung aus diesen Gründen nicht rechtskräftig war.

Zahlungen von Mainz 05 bis Sommer 2025 fällig?

Nun schuldet Mainz 05 dem Spieler circa 1,7 Millionen Euro – sowohl aus Gehältern als auch aus Bonuszahlungen. Zudem läuft der Vertrag der Mainzer mit El Ghazi offiziell noch bis 30. Juni 2025, wodurch dem Blatt zufolge insgesamt noch 4,2 Millionen an den Ex-05-Spieler gezahlt werden müssen.

Konkret sei die Kündigung nicht wirksam, weil sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem umstrittenen Post verhängt worden sei, so die Begründung des Gerichts. Dem widerspricht Anwalt Menke gegenüber Bild.

El Ghazis Anwalt Alexander Bergweiler habe zudem verkündet, dass der Fußballer am liebsten weiter für Mainz 05 spielen wolle: „Wir werden uns jetzt mit Mainz 05 in Verbindung setzen und eine Lösung finden. Im Moment halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass er wieder für Mainz Fußball spielen wird, weil das Gericht so entschieden hat“, soll Bergweiler gesagt haben. Mainz hingegen wolle nicht, dass El Ghazi noch einmal hier trainiere.