Damit es an Silvester nicht zu Verletzungen und Unglücksfällen kommt, hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk zusammengestellt.
Beim Zünden von Feuerwerk sollte man unbedingt die Gebrauchsanweisung beachten und für einen sicheren Stand der Feuerwerkskörper sorgen. Raketen am besten von einem Getränkekasten statt von Einzelflaschen abschießen. Außerdem ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Gebäuden, Tieren und Autos wichtig. Auch Hindernisse wie Bäume oder Balkone sollten sich nicht in der Flugbahn befinden. Feuerwerk der Kategorie F2 darf nur im Freien verwendet werden.
Beim Kauf von Feuerwerk ist darauf zu achten, dass es sich um geprüfte und zugelassene Ware handelt. Erkennbar ist dies am CE-Kennzeichen mit vierstelliger Prüfstellennummer und Registriernummer. Für Privatpersonen sind in der Regel nur die Kategorien F1 und F2 erlaubt. Gebrauchs- und Sicherheitshinweise müssen auf Deutsch sein. Von nicht zugelassenem Feuerwerk aus dem Ausland sowie selbstgebasteltem Feuerwerk rät das LKA dringend ab. Beides ist strafbar und lebensgefährlich.
Blindgänger sollten auf keinen Fall erneut angezündet werden. Kinder müssen darauf hingewiesen werden, dass es gefährlich ist, damit zu experimentieren. Feuerwerksreste erst entsorgen, wenn sie komplett abgekühlt sind. Nicht explodiertes Feuerwerk am besten über den Wertstoffhof mit Behandlung für Gefahrgut entsorgen.
Gerade an Silvester gehört für viele der Alkohol dazu. Doch besonders beim Hantieren mit Feuerwerk ist es fahrlässig, vorher zu viel zu trinken. Das LKA appelliert deshalb, möglichst nüchtern zu bleiben. Generell darf privates Feuerwerk nur in der Neujahrsnacht abgebrannt werden. In der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist es verboten.