Das sind die Strafen für zu frühes Böllern

Feuerwerk darf in Mainz nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. Doch oft hört man auch schon in den Tagen davor die Böller knallen. Wer dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Das sind die Strafen für zu frühes Böllern

Merkurist-Userin Ro Se konnte am Donnerstagmorgen nur den Kopf schütteln: Als um 7 Uhr der Verkauf der Feuerwerkskörper in einem Supermarkt startete, kauften die Leute ihr zufolge ganze Wagenladungen davon – und zündeten die ersten Böller auch noch direkt auf dem Parkplatz. Was viele nicht wissen: Damit hätten sich die Kunden strafbar gemacht, denn privates Böllern ist in Mainz nur an Silvester und Neujahr erlaubt.

Hohe Strafen bei Verstoß

Bei einem Verstoß gegen diese Regel erwarten Täter in Rheinland-Pfalz sogar recht hohe Strafen. So steht im Bußgeldkatalog Rheinland-Pfalz auf das Auslösen eines Feuerwerks der Kategorie F2 (erlaubt ab 18 Jahren, etwa Raketen) außerhalb der erlaubten Tage ohne Genehmigung ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

Noch teurer wird es beim Zünden oder Herstellen eines nicht-zertifizierten Knallers. Hier müsst ihr bis zu 50.000 Euro zahlen, es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen.

Wird jemand mit Feuerwerk gefährdet oder „eine fremde Sache von einem bedeutenden Wert“ beschädigt, so muss der Gefährder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) weist zudem darauf hin, dass Böllern auch am 31. Dezember und dem 1. Januar nicht überall erlaubt ist. Auch die Stadt Mainz teilt mit, dass Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.