Geliebte bei Flomborn ermordet: Lebenslange Haft für den Täter

Bundesgerichtshof lehnt Revision ab

Geliebte bei Flomborn ermordet: Lebenslange Haft für den Täter

Jetzt steht es endgültig fest: Nachdem er seine Geliebte in der Nähe von Flomborn im Kreis Alzey-Worms erdrosselt hatte, muss der Täter lebenslang ins Gefängnis.

Wie die Landesregierung Rheinland-Pfalz am Montag (20. März) auf ihrer Website bekanntgibt, scheiterte der Verurteilte vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Revisionsklage. Damit hat der BGH das Urteil bestätigt, das das Landgericht Mainz bereits am 28. Juli 2022 gefällt hat: Lebenslange Haft für Mord und versuchten Schwangerschaftsabbruch.

Sowohl das Landgericht Mainz als auch der BGH sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine ehemalige Geliebte vorsätzlich getötet hat. Sie hatte ihm zuvor gesagt, dass sie schwanger sei. Daraufhin verabredete der Täter sich mit ihr am 18. Juni auf einem Feld zwischen Flomborn und Stetten. Dort muss er sie solange gewürgt haben, bis sie starb. Wir berichteten bereits von der Aufnahme des Prozesses.

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