Wegen steigender Corona-Zahlen darf der Mainzer Einzelhandel ab Dienstag (16. März) wieder nur Terminshopping anbieten. Das teilte Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) am Montag in einer Pressekonferenz nach der Tagung des Verwaltungsstabs mit. Die Regelung gilt vorerst mindestens bis einschließlich Sonntag, 28. März.
Von der Schließung ausgenommen sind:
Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte
Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht
Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser
Tankstellen
Banken und Sparkassen, Poststellen
Reinigungen, Waschsalons
Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen
Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte
Großhandel
Blumenfachgeschäfte
Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte
Außerdem gilt nun auch am Rheinufer eine Maskenpflicht, da sich die aggressive britische Variante des Coronavirus rasant ausbreitet.
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