Rheinhessen: Förderung von Balkonkraftwerken

Verbraucher können mit „Balkonkraftwerken“ ihre Energiekosten senken und zum Klimaschutz beitragen; das möchten die VG Rhein-Selz und die Mainzer Netze unterstützen.

Rheinhessen: Förderung von Balkonkraftwerken

Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz will, laut einer Pressemitteilung, die Anschaffung von „Stecker-Photovoltaikanlangen“ mit 120 Euro pro Haushalt unterstützen. Anträge können ab dem 1. April 2023 über die Webseite der Verbandsgemeinde eingereicht werden.

Berücksichtigt werden die ersten 100 Haushalte, die den Antrag ausfüllen. Diese Stecker-Photovoltaikanlagen werden auch Balkonkraftwerke genannt, da sie meistens an Balkonbrüstungen oder auf Terrassen angebracht werden. Der klimafreundliche Strom aus dem Solargerät fließt in die Steckdose und von dort zur Wasch- oder Spülmaschine, zum Computer oder Fernseher. Grundsätzlich können so alle Haushaltsgeräte, die mit Steckdosen verbunden sind, ihre Energie über diese Mini-Kraftwerke beziehen – solange die Sonne scheint. Reicht der Strom vom Balkonkraftwerk nicht für den Betrieb der Geräte aus, wird automatisch der Strom vom Versorger aus dem Netz genutzt. Die Geräte kosten zwischen 600 und 1.000 Euro. In der Regel würden sich die Stromkosten für die Verbraucher um ca. 10 bis 15 Prozent verringern, so die Beigeordnete für Klimaschutz der VG Rhein-Selz, Christina Bitz. Damit sollten sich die Anschaffungskosten nach etwa 5 bis 7 Jahren amortisiert haben.

Haushaltsübliche Stecker?

Offen ist derweil immer noch, wann der sogenannte Schuko-Stecker für den Einsatz von Balkonkraftwerken freigegeben ist. Wie Merkurist berichtete, soll dieser haushaltsübliche Stecker dazu beitragen, die Verbreitung der Mini-Photovoltaikanlagen zu befördern. Bislang müssen spezielle Stecker und Einspeisesteckdosen verwendet, bzw. von Fachleuten installiert werden. Das treibt die Anschaffungskosten in die Höhe. Außerdem ist die Leistung der kleinen Kraftwerke auf 600 Watt gedrosselt und sie müssen beim jeweils zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.
Hier hat die Mainzer Netze GmbH als zuständiger Netzbetreiber im Raum Mainz eine Änderung angekündigt. Schon länger, so Pressesprecher Michael Theurer, toleriert der Netzbetreiber die Verwendung des Schuko-Steckers bei der Installation von Balkonkraftwerken. Nun will das Tochterunternehmen der Mainzer Stadtwerke AG auch Anlagen bis zu 800 Watt-Wechselrichterleistung akzeptieren. Entsprechende Änderungen wurden Ende März auf der Webseite der Mainzer Netze veröffentlicht.

Der Eigentümer muss für Schäden aufkommen

Theurer weist aber darauf hin, dass die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Installation weiter bei denjenigen, die sich eine solche Anlage anschaffen und installieren, verbleibt. „Wenn beispielsweise die Haus- oder Elektroinstallation nicht korrekt ist oder eine in Deutschland nicht zugelassene Balkon-PV-Anlage installiert wird und es entsteht ein Schaden, ist natürlich weiter der Eigentümer der PV-Anlage verantwortlich. Die Mainzer Netze sagen nur, wir als Netzbetreiber haben nichts dagegen, wenn solche Anlagen einen Zugang zu unserem Netz bekommen.“

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