Das Mainzer Oktoberfest 2026 kann nicht stattfinden. Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Auffassung der Stadt bestätigt und die Nutzung des Festzeltes auf dem Messegelände untersagt. Das teilt die Stadt Mainz am Montagabend (5. Oktober) mit.
Demnach lehnte das Verwaltungsgericht einen Eilantrag des Veranstalters ab. Dieser wollte erreichen, dass das Zelt als sogenannter „fliegender Bau“ eingestuft wird, für den vereinfachte Anforderungen gelten. Die Stadt Mainz sieht in dem seit Jahren bestehenden Zelt jedoch eine „dauerhafte, ortsfeste bauliche Anlage“.
Die Entscheidung des Gerichts stütze diese Position der Stadt. Eine schriftliche Begründung des Beschlusses stehe noch aus.
Unabhängig von der Gerichtsentscheidung hat der Veranstalter laut Stadt auch weiterhin nicht die nötigen Nachweise für die Sicherheit des Festzeltes erbracht. Bis zur Frist am Montagnachmittag um 17 Uhr seien die erforderlichen Unterlagen nicht vorgelegt worden. Es fehle weiterhin ein Bauantrag, ein Brandschutzgutachten und ein abschließender Nachweis zur Standsicherheit.
Eine Absage mit Ansage
Die Auseinandersetzung um das Festzelt läuft bereits seit elf Monaten. Am 28. Oktober 2025 habe die Stadt nach eigenen Angaben dem Veranstalter mitgeteilt, dass eine weitere Duldung der bisherigen „Übergangslösung“ nicht mehr möglich sei. Seit dem Frühjahr 2026 habe das Bauamt mehrfach die notwendigen Dokumente angefragt.
Im vergangenen Jahr hatte das Bauamt das Oktoberfest nur unter strengen Auflagen als „letztmalige Übergangslösung“ geduldet. Seit 2018 bezeichnete der Veranstalter das Zelt als solche Übergangslösung. Ursprünglich wurde 2010 eine befristete Baugenehmigung für das Zelt beantragt, das als temporäre Event-Location geplant war. Am 25. September hatte die Stadt dem Veranstalter eine letzte Frist zur Einreichung der Unterlagen gesetzt.