Ärger über „Rad-Raser“ in Mainz: Droht ihnen ein Fahrverbot?

Um möglichst schnell voranzukommen, halten sich mitunter nicht alle Radfahrer an die Verkehrsregeln. Einige fordern daher härtere Kontrollen gegen Radfahrer. Ist das in Mainz umsetzbar?

Ärger über „Rad-Raser“ in Mainz: Droht ihnen ein Fahrverbot?

Mainz soll immer fahrradfreundlicher werden. Zuletzt wurden bereits einige Autostraßen zu Radstraßen umgewidmet (wir berichteten). Und auch der Trend hin zu E-Bikes bewirkt, dass immer mehr Radfahrer auf Mainzer Straßen unterwegs sind. Doch genauso wie bei Autofahrern gibt es auch Radfahrer, die sich nicht an die vorgegebenen Verkehrsregeln halten. Das missfällt auch Leser Stefan. Er kritisiert die „Fahrrad-Raser“, die unter anderen Fußgänger gefährden, und würde gern sehen, dass solche Radfahrer stärker kontrolliert werden.

So kontrolliert die Stadt

Doch was kann beispielsweise die Stadt in diesem Fall leisten? Kürzlich erklärte die Stadt gegenüber Merkurist, dass mit Verweis auf die Fußgängerzonen nicht täglich kontrolliert werden könne. Dies sei personell nicht zu leisten und auch nicht zielführend. Für die Kontrolle von Radfahrern müsste nämlich jeweils Personal von anderen dauerhaften Kontrollaufgaben abgezogen werden. Diese anderen Aufgaben könnten dann in dieser Zeit nicht wahrgenommen werden, hieß es von Seiten der Verwaltung. Radfahrerkontrollen würden daher nicht dauerhaft durchgeführt.

Auch einen höheren Kontrollbedarf hält die Stadt nicht für notwendig: „Der überwiegende Anteil an Verkehrsteilnehmern verhält sich angemessen und rücksichtsvoll“, erklärte Ralf Peterhanwahr aus der Pressestelle der Stadt. Für den geringeren Anteil sehe man keinen höheren Kontrollbedarf. Denn die Stadt kontrolliere grundsätzlich dauerhaft. „In den vergangenen zwölf Monaten (Stand März 2024) wurden 456 mündliche und 37 gebührenpflichtige Verwarnungen erteilt.“ Die Verwarnungen erfolgten dort, wo die Radfahrer den Gehweg, den Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs oder den Bereich einer Fußgängerzone befahren haben.

Radfahrverbot für Radfahrer?

Grundsätzlich können sich gravierende Verkehrsvergehen von Radfahrern auch negativ auf deren Führerschein auswirken, sofern sie einen besitzen. Denn für ernstere Ordnungswidrigkeiten können Radfahrer auch mit Punkten in der Verkehrssünder-Datei in Flensburg bestraft werden. „Radfahrende können nach Erreichen von acht Punkten im Fahrerlaubnisregister ihren Führerschein verlieren“, erklärt eine Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) gegenüber Merkurist. Doch manche wünschen sich da eher, dass Radfahrer direkt mit einem Radfahrverbot belegt werden. Aber ist das überhaupt denkbar? „Da über 90 Prozent der erwachsenen Radfahrer eine Kfz-Fahrerlaubnis haben und erfahrungsgemäß Wert darauf legen, sie zu behalten, sind die Punkte neben den Bußgeldern bereits eine ausreichende Sanktion“, so die Sprecherin.

Ein unbefristetes Radfahrverbot könne jedoch auch bei einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet werden. Dies könnte beispielsweise bei „fehlender Fahreignung“ wegen Alkohol-Missbrauchs (ab 1,6 Promille) der Fall sein. Doch schon dieses unbegrenzte Verbot sei schwer zu kontrollieren. „Das würde erst recht für ein befristetes Radfahrverbot gelten.“ Es erscheine auch nicht sinnvoll, dass eine mit Radfahrverbot sanktionierte Person stattdessen Auto fahren darf – so wie ein Autofahrer während eines befristeten Fahrverbots Rad fahren darf, sagt die ADFC-Sprecherin. „Wirkungsvoller als erweiterte Sanktionen wäre die Durchsetzung der bestehenden, z. B. durch Fahrradstaffeln der Polizei.“

Und was sagt die Polizei dazu? Schon im letzten Jahr wies die Mainzer Polizei darauf hin, dass die Kontrollen Bestandteil der täglichen Polizeiarbeit seien (wir berichteten). Gemeinsame Aktionen mit der Stadt Mainz würden sogar ausgebaut. Bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation in Mainz entwickelt.